

Bei der Targobank legen Trader nicht nur Geld in Wertpapieren an. Der Anbieter setzt auf ein breites Portfolio verschiedener Banking-Services und ist damit ein echter Full-Service Finanzdienstleister. Vom Targobank Sparplan bis zum Tagesgeldkonto ist alles dabei. Sind Einlagen auch im Fall einer Insolvenz geschützt?
Und ist die Targobank Einlagensicherung vielleicht sogar ein Hinweis darauf, dass der Anbieter wirklich zu 100 Prozent seriös ist? Letzteres wird mit der Einlagensicherung und Zulassung in Deutschland gern suggeriert. Allerdings sollten Trader in der Praxis hier etwas differenzierter den Anlegerschutz betrachten.
Targobank Einlagensicherung – der Faktencheck:
Der Begriff Einlagensicherung kann schnell missverstanden werden. Ein Teil der Trader sieht dahinter auch den Schutz der Kapitalanlagen im Depot – sprich Aktien und Anleihen. Anbieter, die der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen, können nur seriös sein. In der Praxis muss zwischen Einlagensicherung und Anlegerschutz getrennt werden.
Die Einlagensicherung bezieht sich auf Bankeinlagen – also Guthaben, die auf dem Girokonto, einem Tagesgeldkonto oder dem Verrechnungskonto gehalten werden. Dieser Schutz teilt sich in die gesetzliche Einlagensicherung, welche über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) realisiert wird und ein Guthaben von bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank absichert, und den eigentlichen Anlegerschutz.
Diese Einlagensicherung der Targobank ist auf Basis gesetzlicher Rahmenbedingungen geregelt. Zusätzlich gibt es noch Sicherungssysteme der Bankenverbände, was zur den freiwilligen Einlagensicherungen gehört. Damit wird der Schutz von Guthaben noch einmal deutlich ausgeweitet und erhöht sich pro Kunde deutlich.
Grundsätzlich wird die Einlagensicherung ausgelöst, wenn ein Institut wie die Targobank in die Insolvenz abrutscht. Dabei greift die Einlagensicherung immer pro Bank, was bedeutet, dass mehrere Konten bei der Targobank addiert werden und diese Summe gedeckt wird. Unter gewissen Umständen erhöht sich das abgesicherte Guthaben auf 500.000 Euro. Dieser Fall gilt auch für die Consorsbank Einlagensicherung.

▶️ Die Targobank Einlagensicherung bietet optimalen Schutz
Die Anlegerentschädigung ist der zweite Punkt, welcher hier eine Rolle spielt. An dieser Stelle geht es um einen Schutz für den Fall, dass der Broker aus einem Targobank Sparplan beispielsweise Wertpapiere nicht mehr zur Verfügung stellen kann. Im Vergleich zur Einlagensicherung für die Targobank Deutschland ist der Schutz hier auf den ersten Blick deutlich geringer. Es werden 90 Prozent bis zu einem Betrag von maximal 20.000 Euro geschützt.
Dass der Schutzschirm auf den ersten Blick weniger weitreichend ist, finden Börsenneulinge anfangs wahrscheinlich als Nachteil. Der Grund dafür erschließt sich auf den zweiten Blick: Die Wertpapiere in einem Depot sind Eigentum der Depotinhaber und nicht des Brokers. Dieser übernimmt lediglich deren Verwahrung. Insofern kann selbst bei einer Pleite der Targobank eine Aktie aus dem Depot von Gläubigern nicht einfach verwertet werden.
Denken Sie darüber nach, einen Targobank Sparplan einzurichten oder wollen anderweitig beim Broker investieren, spielt die Sicherheit immer eine Rolle. Es geht schließlich um viel Geld. Guthaben werden regulär über die gesetzliche Einlagensicherung erfasst, durch die bis zu 100.000 Euro geschützt sind. In Sonderfällen verfünffacht sich dieser Wert sogar. Mit bis zu 20.000 Euro ist die Anlegerentschädigung vielleicht deutlich niedriger. Hier sind die Rahmenbedingungen aber auch andere. Ob Sie als Trader einen Targobank Freistellungsauftrag erteilt haben, ist an dieser Stelle übrigens vollkommen irrelevant.
Die Einlagensicherung erfasst bei der Targobank unter anderem Guthaben auf Sparkonten. Dabei greift einerseits die gesetzliche Einlagensicherung. Die Targobank ist aber auch Teil des Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken (BdB).
Ja, wenn bei der Targobank ein Gemeinschaftskonto geführt wird, greifen die gesetzliche Einlagensicherung und der Anlegerschutz entsprechend.
Nein, die gesetzliche Einlagensicherung gilt nur für Deutschland. Im Ausland gelten jeweils eigene Sicherungssysteme. Allerdings hat sich In der EU ein gemeinsamer Standard zumindest bei den gesetzlichen Sicherungssystemen etabliert.
Diese Situation greift, wenn besondere Umstände zutreffen. Dazu gehört, wenn das Kapital aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie stammt oder es bei Betroffenen um eine bei Scheidung und den Renteneintritt geht.
Nein, grundsätzlich sind anlegerindividuelle Handelsentscheidungen und das damit einhergehende Anlagerisiko von dem gesetzlichen Anlegerschutz ausgenommen.



Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.