

Ein Aktiendepot kann im Laufe der Jahre zu einem erheblichen Vermögenswert heranwachsen. Doch was passiert damit, wenn der Depotinhaber stirbt? Wer erbt die Aktien, wie läuft die Übertragung ab und welche Steuern fallen an? Unser Beitrag beantwortet alle wichtigen Fragen rund ums Aktiendepot vererben.
Ein Aktiendepot kann vererbt werden, und zwar ohne besondere Hürden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Tod des Depotinhabers geht das gesamte Depot automatisch in den Nachlass über. Das bedeutet, es wird rechtlich Teil der Erbmasse und damit Eigentum der Erben.
Allerdings ist es in der Praxis mit einigen bürokratischen Schritten verbunden, wenn Sie Ihr Aktiendepot vererben möchten oder ein Depot geerbt haben. Die Depotbank gibt das Depot nicht einfach frei, sobald jemand behauptet, Erbe zu sein. Sie verlangt konkrete Nachweise, die die Erbfolge eindeutig belegen. Solange diese Dokumente nicht vorliegen, bleibt das Depot gesperrt und niemand kann Aktien kaufen, verkaufen oder das Depot auflösen.
Liegt ein wirksames Testament vor, das einen bestimmten Erben benennt, ist dieser direkt berechtigt. Ohne Testament greift hingegen die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In beiden Fällen ist das Depot vererbbar, nur der Prozess unterscheidet sich im Ablauf und im Aufwand.
Jeder volljährige und geschäftsfähige Inhaber eines Wertpapierdepots kann sein Depot von Todes wegen übertragen. Sie müssen als Erblasser kein bestimmtes Vermögen besitzen oder eine Mindestanzahl an Wertpapieren im Depot halten. Es genügt, dass das Depot zum Zeitpunkt des Todes existiert und einem oder mehreren Erben zugeordnet werden kann.
Vererbt werden können Einzeldepots, die nur auf eine Person lauten, ebenso wie anteilige Positionen aus einem Gemeinschaftsdepot. Bei Letzterem gilt: Der Anteil des Verstorbenen fällt in den Nachlass, während die Anteile des überlebenden Mitinhabers unberührt bleiben. Das Aktiendepot als Erbschaft umfasst ausschließlich den Teil, der dem Erblasser rechtlich zuzurechnen war.
Minderjährige können zwar Erben eines Depots werden, dürfen aber nicht eigenständig darüber verfügen. In diesem Fall üben die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, die Verwaltung aus. Eventuell ist eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, wenn es um wesentliche Vermögen geht, etwa den Verkauf größerer Wertpapierpositionen.

Aktiendepots können ohne Probleme vererbt werden (Foto: Shutterstock/ BearFotos)
Die Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, das Depot erst nach Vorlage geeigneter Nachweise über die Erbberechtigung freizugeben. Ein persönliches Erscheinen oder eine telefonische Auskunft reicht nicht aus. Die Bank muss sich absichern, damit das Depot nicht an Unbefugte übertragen wird. Im Überblick sind das:
Der wichtigste Nachweis ist der Erbschein, den das zuständige Nachlassgericht auf Antrag ausstellt. Er dokumentiert, wer Erbe ist und zu welchem Anteil. Als gleichwertige Alternative akzeptieren viele Banken ein notariell beglaubigtes Testament oder einen Erbvertrag in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Handschriftliche Testamente werden von Banken meistens nicht ohne Erbschein anerkannt.
Neben dem Erbnachweis verlangt die Bank in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Erben sowie unter Umständen eine ausgefüllte Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Bei Erbengemeinschaften müssen alle Mitglieder gemeinsam handeln oder eine der Personen schriftlich bevollmächtigen.
Ein Aktiendepot können Sie an mehrere Personen vererben und in diesem Fall entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft werden gemeinsam Eigentümer der im Depot enthaltenen Wertpapiere und müssen gemeinsam handeln, um über das Depot zu verfügen. Gerade wenn Erben noch kein eigenes Depot besitzen, stellt sich schnell die Frage nach dem passenden Anbieter, hier hilft der Vergleich, um den besten online Broker für Anfänger zu finden.
Das Vererben eines Aktiendepots an mehrere Erben ist in der Praxis oft komplex, weil alle Beteiligten eine einheitliche Entscheidung treffen müssen. Sind sich die Erben über den Umgang mit dem Depot uneinig, kann das zu erheblichen Verzögerungen führen. Eine Möglichkeit zur Vereinfachung ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Jeder Erbe erhält seinen Anteil in Form von Wertpapieren auf sein eigenes, im Idealfall kostenloses Aktiendepot übertragen oder als Barausgleich.
Im Testament kann der Erblasser auch gezielt steuern, wer welche Wertpapiere erhält, indem er sogenannte Vermächtnisse anordnet. Ein Vermächtnis gibt dem Begünstigten das Recht, einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass zu erhalten, ohne dass er Mitglied der Erbengemeinschaft wird. Das vereinfacht die Auseinandersetzung erheblich.
Unsere folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie das Vererben eines Aktiendepots in der Praxis häufig abläuft.
Zunächst sollten Sie die Depotbank so früh wie möglich über den Todesfall informieren. Viele Banken sperren das Depot automatisch, sobald der Tod des Kontoinhabers gemeldet wird, was den Nachlass vor unbefugten Transaktionen schützt. Für die spätere Übertragung der Wertpapiere müssen Erben in der Regel ein eignes Aktiendepot eröffnen. In diesem ersten Schritt geht es noch nicht darum, Rechte geltend zu machen, sondern lediglich darum, die Bank zu informieren.
Als nächstes muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor, sind die darin genannten Personen als Erben vorgesehen. Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 1924 ff. BGB. Zuerst erben Kinder und Ehepartner, dann Eltern und Geschwister. Dieser Schritt ist entscheidend, um zu wissen, wer berechtigt ist, gegenüber der Bank aufzutreten.
Um das Aktiendepot als Erbschaft übertragen zu lassen, brauchen Sie in den meisten Fällen einen Erbschein. Diesen beantragen Sie beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Alternativ können ein notariell beglaubigtes Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ausreichen. Die Beschaffung dieser Dokumente kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da die Gerichte mitunter stark ausgelastet sind.
Mit dem Erbnachweis in der Hand wenden sich die Erben schriftlich oder persönlich an die Depotbank. Die Bank prüft die vorgelegten Dokumente und entsperrt das Depot nach erfolgreicher Legitimationsprüfung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie als Erbe zumindest Einblick in den Depotbestand nehmen und den aktuellen Wert der Wertpapiere ermitteln. Wichtig ist, alle Korrespondenz mit der Bank schriftlich zu führen.
Nun stellen Sie den genauen Bestand des Depots fest und erfassen alle Wertpapierarten und deren aktuellen Marktwert. Diese Aufstellung ist für zwei Zwecke wichtig:
Einige Banken stellen auf Anfrage eine offizielle Depotaufstellung zum Stichtag aus.
Der Erbe oder die Erbengemeinschaft entscheidet nun, was mit den Wertpapieren geschehen soll. Möglichkeiten sind:
Diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein, denn sie hat steuerliche Konsequenzen, insbesondere beim Verkauf von Positionen mit niedrigem Einstandskurs.
Soll das Depot auf einen oder mehrere Erben übertragen werden, eröffnet jeder begünstigte Erbe ein eigenes Depot. Das passiert entweder bei derselben Bank oder einem anderen Institut. Anschließend wird eine schriftliche Weisung zur Depotübertragung erteilt und die Bank überträgt die Wertpapierbestände dann Zug um Zug auf die Zieldepots. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Mitglieder der Übertragungsanweisung zustimmen.
Abschließend müssen Sie das Finanzamt über den Erbfall informieren. Dieses wird in der Regel bereits durch das Nachlassgericht benachrichtigt. Dennoch sind Erben unter Umständen verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen. Hierbei wird der Wert des geerbten Aktiendepots als Erbschaft dem zuständigen Finanzamt gegenüber deklariert.
Ein geerbtes Aktiendepot unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer und relevant ist dabei der Verkehrswert der Wertpapiere zum Todestag des Erblassers. Der Wert wird auf Basis der Börsenkurse zum Stichtag ermittelt. Das Finanzamt erfährt von dem Erbfall durch die automatische Mitteilung des Nachlassgerichts.
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser und es gelten folgende Freibeträge:
Übersteigt der Wert des geerbten Depots den jeweiligen Freibetrag, wird der darüber hinausgehende Betrag mit Steuersätzen zwischen 7 und 50 % besteuert, abhängig von der Steuerklasse und dem Wert des Erbes.
Neben der Erbschaftsteuer kann beim späteren Verkauf der Wertpapiere die Abgeltungsteuer anfallen. Sobald Sie nämlich geerbte Aktien oder Fondsanteile verkaufen, fällt auf den Gewinn die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Die Bemessungsgrundlage ist der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Einstandskurs. Als Einstandskurs gilt beim Erben der ursprüngliche Kaufkurs des Erblassers, nicht der Wert zum Todestag. Das kann je nach Haltedauer und Kursentwicklung zu erheblichen Steuerlasten führen.
Eine Besonderheit betrifft sogenannte Altbestände, also Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden. Für diese galten ursprünglich besondere steuerliche Regelungen, die jedoch durch das Investmentsteuerreformgesetz 2018 weitgehend aufgehoben wurden. Heute sind geerbte Altbestände beim Verkauf ebenfalls grundsätzlich abgeltungsteuerpflichtig.

Ein geerbtes Aktiendepot muss versteuert werden (Foto: Shutterstock/ Standret)
Unsere folgenden Tipps helfen Ihnen dabei, möglichst keine Fehler beim Vererben eines Aktiendepots zu machen, falls Sie dies in Zukunft planen.
Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihr Aktiendepot an die richtigen Personen übergeht, sollten Sie ein Testament errichten. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht den tatsächlichen Wünschen des Erblassers entspricht. Ein notarielles Testament hat den Vorteil, dass Erben damit häufig auf einen gesonderten Erbschein verzichten können, was Zeit und Kosten spart. Gerade bei größeren Depotbeständen lohnt sich die Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Viele Erben wissen nicht, dass ein Depot existiert und suchen nach dem Todesfall verzweifelt nach Unterlagen. Informieren Sie Ihre Erben daher frühzeitig über die Existenz des Depots, die Depotbank und die grobe Zusammensetzung. Eine einfache Liste mit den wichtigsten Zugangsdaten und Kontoverbindungen, die an einem sicheren Ort hinterlegt wird, kann im Ernstfall viel Zeit und Ärger sparen.
Ein Gemeinschaftsdepot von Ehepartnern kann das Vererben eines Aktiendepots erheblich vereinfachen. Stirbt ein Partner, kann der andere ohne Erbschein weiter auf das Depot zugreifen, sofern es sich um ein sogenanntes Oder-Depot handelt, bei dem jeder allein verfügungsberechtigt ist. Allerdings hat auch das Gemeinschaftsdepot Grenzen: Der Anteil des Verstorbenen fällt trotzdem in den Nachlass und kann erbschaftsteuerpflichtig sein.
Wenn möglich, sollten Erben die Wertpapiere zunächst auf das eigene Depot übertragen lassen, anstatt sie sofort zu verkaufen. Eine Übertragung ist steuerlich neutral und löst keine Abgeltungsteuer aus, der sofortige Verkauf hingegen kann Steuerabgaben erzeugen. Eine sorgfältige Prüfung, welche Positionen bei einem Verkauf Gewinne oder Verluste erzeugen würden, hilft, die Steuerlast zu minimieren.
Wenn Sie Ihr Depot bereits zu Lebzeiten schrittweise übertragen möchten, um so ein steueroptimiertes Aktiendepot für Kinder oder Enkel aufzubauen, können Sie die Schenkungssteuerfreibeträge nutzen. Diese gelten alle zehn Jahre neu und betragen für Kinder 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro. Durch regelmäßige Schenkungen von Wertpapierbeständen innerhalb dieser Freigrenzen lässt sich die spätere Erbschaftsteuer erheblich reduzieren.
Ein Nachfolgeplan legt schriftlich fest, wie mit dem Depot nach dem Tod verfahren werden soll:
Solche Anweisungen können in einem Testament oder in einem beiliegenden Schreiben für die Erben niedergelegt werden. Ein solcher Plan entlastet die Erben erheblich und verhindert Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften.
Das Vererben eines Aktiendepots hat steuerliche Konsequenzen auf mehreren Ebenen wie Erbschaftsteuer, Abgeltungsteuer und eventuell die steuerliche Behandlung von Dividenden. Ein Steuerberater mit Erfahrung im Erbschaftsteuerrecht kann helfen, die Steuerlast legal zu minimieren und Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden. Gerade bei einem Aktiendepot als Erbschaft mit einem Wert oberhalb der Freibeträge ist diese Beratung empfehlenswert.
Eine transmortale Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Tod des Vollmachtgebers zunächst handlungsfähig zu bleiben. Das ist besonders dann hilfreich, wenn es kurzfristig darum geht, laufende Positionen zu sichern oder dringende Transaktionen abzuwickeln. Viele Banken stellen hierfür eigene Formulare zur Verfügung. Die Vollmacht muss ausdrücklich als über den Tod hinaus gültig formuliert sein, damit sie rechtswirksam ist.
Das Aktiendepot zu vererben erfordert Vorbereitung, Geduld und rechtliches Know-how. Wenn Sie frühzeitig ein Testament aufsetzen, Ihre Erben informieren und steuerliche Aspekte im Blick behalten, legen Sie den Grundstein für eine reibungslose Depotübertragung. Ein Aktiendepot als Erbschaft kann für die nächste Generation wertvolles Kapital sein, wenn der Übergang gut geplant ist. Im Zweifel lohnt sich immer der Gang zum Notar oder Steuerberater.
Ja, Sie können Ihr Aktiendepot per Testament auch an eine Person vererben, die nicht mit Ihnen verwandt ist. Beachten Sie jedoch, dass für Personen außerhalb der engeren Familie nur ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt und der Steuersatz deutlich höher ausfällt als bei nahen Verwandten.
Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell der Erbschein ausgestellt wird. Das kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Hat die Depotbank alle erforderlichen Dokumente vorliegen, erfolgt die eigentliche Depotübertragung meistens innerhalb weniger Bankarbeitstage.
Laufende Wertpapiersparpläne werden in der Regel mit dem Tod des Depotinhabers gestoppt und die Depotbank setzt alle automatisierten Transaktionen aus, bis das Depot entriegelt ist. Als Erbe können Sie die Sparpläne anschließend nach eigenem Ermessen wieder aktivieren oder kündigen.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, das Depot bei der Bank des Erblassers zu behalten. Sie können die Wertpapiere nach der Entsperrung auf ein Depot Ihrer Wahl übertragen lassen. Der Depotübertrag ist in der Regel kostenlos und löst keine Steuern aus.
Bei einem Oder-Depot kann jeder Mitinhaber allein verfügen, der überlebende Partner kann also weiter auf das Depot zugreifen. Beim Und-Depot müssen hingegen immer alle Mitinhaber gemeinsam handeln. Für das Vererben eines Aktiendepots ist das Oder-Depot daher in der Praxis deutlich unkomplizierter.
Eine vollständige Vermeidung der Erbschaftsteuer ist selten möglich, sofern der Depotstand die geltenden Freibeträge übersteigt. Durch frühzeitige Schenkungen unter Nutzung der Zehn-Jahres-Freibeträge lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren.
Sobald das Depot entsperrt ist und auf den Erben übertragen wurde, kann dieser die Aktien grundsätzlich jederzeit verkaufen. Dabei fällt auf realisierte Gewinne die Abgeltungsteuer an. Es empfiehlt sich, vor einem Verkauf die steuerliche Situation zu prüfen und gegebenenfalls Verlustpositionen zur Steueroptimierung zu nutzen.

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