

Stellen Sie sich einfach mal vor, wirklich erfolgreiche Trader würden ihre Geheimnisse mit Ihnen teilen. Alle Handelsentscheidungen können Sie sehen – sofort in Echtzeit und sogar noch in das eigene Depot übernehmen. Genau diese Idee steht hinter dem Copy Trading. Macht ein Signalgeber (erfahrene Anleger, denen Sie folgen) einen Trade, kopieren Sie diesen.
Das Ganze klingt wie ein Traum: Sie müssen nichts weiter tun, als sich über einen Broker einfach jene Trader aussuchen, bei denen die Rendite besonders hoch ist. Anschließend kopieren Sie deren Portfolio mit einem Klick und lehnen sich zurück. So einfach Copy Trading aussieht: Das Ganze hat seine Herausforderungen. Und als Anleger dürfen Sie das Thema Steuern auf Copy Trading nicht vergessen.
Copy oder Social Trading (wie diese Handelsvariante gern auch genannt wird) beruht auf dem Teilen von Informationen miteinander. Allerdings funktioniert das Ganze sehr unidirektional: Sie erhalten von erfahrenen Anlegern Handelssignale – einfach über deren Order. Es findet kein echter Austausch statt. Und Sie wissen auch nicht, warum der Signalgeber gerade jetzt in eine Position einsteigt.
Copy Trading erleichtert den schnellen Einstieg in den Handel mit Kapitalanlagen. Erzielen Sie auf diese Weise Erträge, sind diese zu versteuern. In welcher Form und Höhe, richtet sich nach:
Warum sind gerade diese beiden Punkte wichtig? Der Geschäftssitz des Brokers entscheidet über das Steuerrecht, dem Kapitalerträge unterliegen. Gerade im Ausland unterscheiden sich die steuerrechtlichen Grundlagen mitunter deutlich von der Situation in Deutschland. Und je nach Assetklasse unterscheidet sich der Umgang mit der Verlustverrechnung und welcher Steuersatz greift.
Dass die Frage nach Ihrem Status als Trader eine Rolle spielt, ist einfach zu beantworten: Unternehmen wie eine Trading-GmbH werden im In- und Ausland anders als Privatanleger besteuert. Eine Regel, die auch im Copy Trading gilt.
In Deutschland unterliegen die Gewinne aus dem Copy Trading – wie alle Kapitalerträge – der Kapitalertragsteuer. Diese wurde 2009 novelliert. Außerdem kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer dazu. Bis 2009 wurden in Deutschland Kapitaleinkünfte je nach Einkunftsquelle unterschiedlich besteuert. Inzwischen gibt es nur noch die Abgeltungssteuer von 25 Prozent.
Der Solidaritätszuschlag wird in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer auf Ihre Kapitalgewinne erhoben. Dieser Zuschlag dient der Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit und weiterer bundesweiter Aufgaben.
Ob Kirchensteuer für Sie eingezogen wird, hängt von der Religionszugehörigkeit ab. Mitglieder einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft müssen auf die Kapitalertragsteuer zusätzlich Kirchensteuer zahlen. Der Satz variiert je nach Bundesland zwischen 8 Prozent und 9 Prozent der Kapitalertragsteuer.
Das Besondere an der Abgeltungssteuer ist die Art und Weise des Steuerabzugs: Ihr Broker zieht diese direkt als Quellensteuer ab. Heißt, dass direkt beim Zufluss der Erträge Broker und Depotbanken die Kapitalertragssteuer einziehen und ans Finanzamt weiterreichen. Besteuert werden:
▶️ Zinserträge
– also Zinsen aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und anderen Formen der Geldanlage
▶️
Dividenden
– Beteiligungen an den Überschüssen der Aktiengesellschaften
▶️
Gewinne aus Investmentfonds
– Erträge aus dem Handel und
Dividenden
als auch
thesaurierte Gewinne
▶️
Erlöse aus dem Wertpapierhandel
– besteuert werden Aktien, Anleihen und Gewinne aus dem Derivatehandel
Aber: Es gibt an diesem Punkt einige Besonderheiten zu berücksichtigen. So können einige Immobilienfonds und Gold-Zertifikate Ausnahmen darstellen. Geschlossene Immobilienfonds können je nach Gestaltung Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung erzielen. Offene Immobilienfonds unterliegen meist der Abgeltungssteuer. Gold-Zertifikate, die mit physischem Gold hinterlegt sind, werden steuerlich wie physisches Gold behandelt. Hintergrund: Sie fungieren als Inhaberschuldverschreibung und verbriefen den Anspruch auf die Lieferung des Edelmetalls.
Warum ist diese Unterscheidung für das Copy Trading wichtig? Je breiter die Auswahl an verschiedenen Assetklassen bei einem Broker für diese Handelsvariante ist, umso eher entsteht eine Situation, in der Sie mit verschiedenen Steuersachverhalten konfrontiert werden.
In Deutschland gibt es noch einen Sonderfall in Bezug auf die Abgeltungssteuer. Mit deren Einführung hat der Gesetzgeber eine Art pauschalisierte Anrechnung von Werbungskosten für Kapitalerträge geschaffen – in Form des Sparer-Pauschbetrags. Dieser greift seit 2024 in Höhe von 1.000 Euro je steuerpflichtiger Person. Ehe- und Lebenspartner nutzen einen kombinierten Pauschbetrag von 2.000 Euro.
Dessen Einführung hat zwei Folgen. Als Anleger dürfen Sie leider nicht mehr die realen Handelsgebühren steuerlich geltend machen. Klar, dass Online Broker ohne Gebühr deshalb noch viel interessanter sind. Dafür kann dem deutschen Broker ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Über den hiermit festgelegten Betrag vermeiden Sie den Abzug der Abgeltungssteuer und erhalten so 100 Prozent der Gewinne aus dem Copy Trading.
Viele Copy Trading Broker haben ihren Sitz im Ausland. Damit verändern sich natürlich die Rahmenbedingungen für Ihren Steuerabzug. Grundsätzlich unterliegen Sie den jeweils inländischen Steuergesetzen. Heißt: Es wird keine deutsche Abgeltungssteuer von Copy Trading Gewinnen abgezogen.
Komplett beendet ist das Kapitel Quellensteuer für Sie aber damit nicht. Viele Länder setzen auf eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Rechnen Sie beim Copy Trading mit Steuern zwischen 0 Prozent bis 35 Prozent. Und Sie kommen auch um die Steuererklärung nicht herum. Sobald Kapitalerträge erzielt werden, welche nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen, sind Anleger zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Für Gewinne, die Sie mit Copy Trading in der EU erzielen, müssen Sie mit Quellensteuern rechnen. Viele EU-Mitglieder erheben bis 35 Prozent – und liegen damit sogar noch über der deutschen Abgeltungssteuer. In den USA beträgt der Quellensteuersatz 30 Prozent. Es gibt aber auch Ausnahmen – wie beispielsweise Zypern. Hier wird auf Ihre Kapitalgewinne keine Quellensteuer erhoben. Hat Ihr Broker hier seinen Geschäftssitz, werden die Gewinne aus dem Social Trading zu 100 Prozent ausgezahlt. Achtung: Sie müssen diese dann über die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt offenlegen.
Mit dem Abzug einer Quellensteuer müssen Sie bei einem Broker im Ausland rechnen. Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, lassen Sie sich die gezahlte Steuer anrechnen. Aber: Bei den Steuern auf Copy Trading gibt es einen „Haken“. Anrechenbar sind höchstens 15 Prozent. Sitzt Ihr Broker in Ländern mit einem hohen Quellensteuersatz, bleibt wahrscheinlich eine Differenz übrig.
Um nicht auf der Steuer sitzen zu bleiben, können Sie die ausländische Quellensteuer entsprechend dem geltenden Steuerrecht zurückfordern. Aber: Anleger dürfen nicht davon ausgehen, dass die einzelnen Schritte einfach werden.
Sie haben Gewinne mit Copy Trading im Ausland erzielt? In diesem Fall müssen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Anleger, die nur über deutsche Broker handeln, können hierauf verzichten. Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als die Abgeltungssteuer, lohnt sich deren Abgabe wahrscheinlich trotzdem.
Wo gehören die Gewinne aus dem Social Trading hin? Für die Erfassung der Kapitalerträge gibt es separate Formblätter als Anhang zur Steuererklärung. Wichtig sind:
▶️ Anlage KAP
– erfasst die im Inland erzielten und damit der Abgeltungssteuer unterliegenden Erträge
▶️ Anlage KAP-BET
– für Gewinne aus Beteiligungen
▶️ Anlage KAP-INV
– Offenlegung der Gewinne, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen.
Damit Sie in der Steuererklärung Gewinne und Verluste – zusammen mit den bereits gezahlten Steuern – korrekt offenlegen können, braucht es entsprechende Dokumente der Broker. In Deutschland stellen die Anbieter Steuerbescheinigungen und die Erträgnisaufstellung aus. Beide liefern wichtige Infos rund um das Depot.
Selbst beste Copytrading Broker im Ausland sind dazu nicht verpflichtet, sie richten sich nach dem Steuerrecht, welches für ihren Geschäftssitz gilt. Deshalb unterscheiden sich die Dokumente. Als Anleger erhalten Sie einen Tax Report, Kontoauszüge oder Handelsübersichten. Wichtig: Die Steuerberichte ausländischer Broker lassen sich nur bedingt mit den Steuerbescheinigungen deutscher Broker vergleichen.
Rechnen Sie als Anleger mit Verlusten. Für die Berechnung der Steuer sind nicht nur Gewinne von Interesse. Ihre Kapitalerträge kennen Sie erst, wenn alle Verluste abgezogen werden. Bei deutschen Brokern gibt es drei Verlusttöpfe:
▶️ einen für Aktien
▶️ einen für sonstige Anlagen
▶️ die Quellensteuer.
Verluste aus diesen Töpfen rechnen Sie gegen Gewinne auf – und erhalten den Kapitalertrag. Im Copy Trading setzen Sie oft auf CFDs. Differenzkontrakte (oder Contract for Difference) sind in diesem Zusammenhang ein Sonderfall.
Seit 2021 gelten diese steuerlich als Termingeschäfte. Damit ergibt sich eine besondere Behandlung der realisierten Verluste. Sie dürfen höchstens 20.000 Euro an Verlusten innerhalb eines Steuerjahres mit Gewinnen verrechnen. Jeder weitere Euro muss ins nächste Jahr geschoben werden. Diesen Verlust dürfen Trader nur unter einer Bedingung geltend machen: Wenn sie wieder Termingeschäfte handeln.
Es entsteht die auf den ersten Blick irrwitzige Situation, dass Sie als Anleger auf die Verluste im CFD Handel unter Umständen Steuern zahlen. Eine Möglichkeit gibt es, dieser Situation aus dem Weg zu gehen: Sie gründen eine Trading-GmbH. In diesem Fall dürfen Sie Verluste vollständig gegenrechnen. Dafür müssen Sie sich jetzt mit dem Steuerrecht beschäftigen, dem Kapitalgesellschaften unterliegen. Kleiner Tipp: Nutzen Sie zum Copytrading lernen immer ein Demokonto. Steuerrechtlich spielt dieses keine Rolle und Sie sparen den Verlustverrechnungsbetrag.
Sobald Ihnen die Steuerunterlagen der Broker zur Verfügung stehen, füllen Sie einfach die entsprechenden Formulare aus. Alle im Inland erzielten Gewinne werden in die Anlage KAP eingetragen. Hierfür nehmen Sie die Steuerbescheinigung zur Hand. Müssen Sie Angaben korrigieren, steht ein Änderungsfeld zur Verfügung.
Die Anlage KAP erfasst auch Erträge, die nicht der inländischen Steuer unterliegen. Achtung hier werden Erträge ohne jene Gewinne eingetragen, welche in die Anlage KAP-INV gehören. Über Letztere werden diverse Kapitalerträge – etwa aus Investmentfonds – noch einmal separat erfasst. Achten Sie darauf, wo die einzelnen Handelsarten der ausländischen Copy Trading Broker hingehören.
Sobald Sie als Anleger mit Copy Trading Gewinne erzielen, wird der Wertpapierhandel für das Finanzamt interessant. Solange Kapitalerträge über einen Broker in Deutschland erzielt werden, zieht der Anbieter direkt die Abgeltungssteuer ab. Schwieriger ist die Behandlung bei Brokern im Ausland. Hier geht es unter anderem um die beschränkte Verlustverrechnung für Termingeschäfte und die Tatsache, dass Sie als Trader dafür verantwortlich sind, die Erträge korrekt offenzulegen. Heißt nichts anders, als dass Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu veröffentlichen
An dieser Stelle ist entscheidend, wo der Geschäftssitz des Brokers liegt. Viele Anbieter sitzen auf Zypern, das ein eher moderates Steuerrecht hat. Gewinne aus Kapitalanlagen werden hier nicht über eine Quellensteuer belastet. Sie müssen die Erträge aber gegenüber dem deutschen Finanzamt offenlegen.
Entscheidend ist der persönliche Steuersatz. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, wird ein Teil der gezahlten Abgeltungssteuer erstattet. Die Höhe der Erstattung ist im Vorfeld nicht pauschal zu bestimmen.
Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer ließ sich mit der Einhaltung der Spekulationsfrist in gewissen Fällen ein Steuerabzug vermeiden. Diese Frist gibt es immer noch. Allerdings greift sie eher für Kunst oder Immobilien.
Wird Abgeltungssteuer bezahlt, ist die Steuerpflicht erfüllt. Kommen keinen anderen Steuersachverhalte hinzu, muss die Erklärung nicht abgegeben werden. Wo eine Pflicht – etwa bei ausländischen Kapitalerträgen – besteht, kann das Versäumnis einer Abgabe zur Steuerschätzung führen. Finanzämter setzen Steuern dann meist sehr hoch an.
Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ist eine teilweise Verrechnung der Steuern möglich. Für die Differenz zwischen deutschen und ausländischem Steuersatz kann im Ausland eine Erstattung – nach den jeweils geltenden Steuerregeln – beantragt werden.
Hier ist das Angebot der Broker an handelbaren Assetklassen entscheiden. Wer Aktien oder CFDs handelt, muss Steuern auf die Kapitalerträge zahlen. Aber auch, wenn Anleger über den Social Trading Broker innerhalb eines Handelstages traden, fallen Daytrading Steuern an.





Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.