

Anleger landen nach ihren ersten Schritte mit dem Aktiendepot oft beim Devisenhandel. Wer hier nicht aufpasst, handelt sich Ärger mit dem Finanzamt ein. Kapitalerträge – und dazu gehören auch die Gewinne aus dem Forex Handel – sind korrekt zu versteuern. Zum Problem wird das Thema Steuern, wenn neben Brokern im Inland auch über ausländische Broker gehandelt wird.
Wie Gewinne aus dem Forex Trading versteuert werden, entscheidet sich über den Geschäftssitz Ihres Brokers. Wir haben verschiedene Szenarien durchgespielt. Unkompliziert läuft die Besteuerung in Deutschland ab. Als Anleger mit Erträgen, die bei US-Brokern oder auf Zypern erwirtschaftet werden, brauchen Sie einfach einen Blick über den Tellerrand.
Wie Aktien oder Anleihen werden auch Währungen über spezielle Devisenbörsen gehandelt. Aufgrund der Konditionen beim Spread oder den Verwaltungsgebühren für das Depot entscheiden sich Forex Trader gern für Broker im Ausland. Damit entstehen besondere Rahmenbedingungen hinsichtlich der Steuern auf Forex Trading Gewinne.
Wie unterschiedlich die steuerrechtliche Situation wird, zeigen zwei Beispiele. In Deutschland werden Kapitalerträge pauschal der Abgeltungssteuer unterworfen. In Zypern gelten komplett andere Regeln. Hier findet auf Kapitalgewinne als Privatanleger keine Besteuerung statt.
Als wirklich erfahrener Trader geben Sie den 9-to-5 Job auf und widmen sich in Vollzeit dem Aktien- und Forex Handel. Vielleicht gründen Sie sogar eine kleine Finanzagentur, Stiftung oder Limited? In jedem Fall ändern sich jetzt die Rahmenbedingungen für die Steuern auf den Forex Handel in Deutschland und im Ausland. Als Unternehmen gelten oft noch einmal andere Regeln.
Auf der einen Seite werden – in Zypern zum Beispiel für eine Private Company Limited by Shares (Ltd.) – Unternehmenssteuern erhoben. Andererseits wird die Entnahme von Vermögen durch die Gesellschafter besteuert. Grund genug, alle Aspekte der Forex Trading Steuern zu durchleuchten.
Bis 2009 galten in Deutschland für die Gewinne aus Kapitalanlagen – auch aus dem Verkauf von Währungen – unterschiedliche Steuersätze. Außerdem mussten Anleger auch noch die Spekulationsfrist im Auge behalten. Mit Einführung der Abgeltungssteuer hat sich der Steuerabzug grundlegend verändert. In Deutschland werden Gewinne aus Kapitalanlagen, zu denen der Währungshandel gehört, pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert.
Da es sich hier um eine Quellensteuer handelt, behält der Broker die Steuer beim Zufluss der Erträge direkt ein – und führt diese ans Finanzamt ab. Neben dem Forex Trading greift die Abgeltungssteuer auch bei:
▶️ Aktienverkäufen
▶️ Dividenden
▶️ Termingeschäften
▶️ Anleihen
usw.
Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer in der Praxis aus? Angenommen, Sie als Anleger investieren 10.000 Euro auf das Währungspaar USD/GBP. Beim Schließen der Position werden 10.870 Euro ausgezahlt – also ein Gewinn von 870 Euro. Von diesen werden nur rund 627 Euro ausgezahlt. Mehr als 213 Euro werden für die Abgeltungssteuer und der Rest für:
▶️ 11.73 Euro Solidaritätszuschlag
▶️ 17,06 Euro Kirchensteuer (8 Prozent)
abgezogen. Clevere Trader umgehen diesen Steuerabzug – ohne Hintertürchen zu benutzen.
Währungen über einen deutschen Broker handeln hat Vorteile. Als Anleger können Sie Brokern einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser basiert auf dem Sparer-Pauschbetrag. Hintergrund: Über den Pauschbetrag räumt der Gesetzgeber den Abzug von pauschal 1.000 Euro auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen als Werbungskosten ein. Die klassische Variante mit einem Abzug der realen Werbungskosten entfällt.
Nutzen Sie als Ehe- oder Lebenspartner das Depot beim Forex Broker gemeinsam, profitieren Sie vom doppelten Freibetrag. Über den Freistellungsauftrag teilen Sie Brokern mit, bis zu welcher Höhe Kapitalerträge nicht der Abgeltungssteuer unterworfen werden. Einfaches Beispiel: Sie halten ein Aktiendepot und ein zweites Handelskonto für Derivate. Auf beide können Sie den Sparer-Pauschbetrag verteilen.
Zu den sehr speziellen Themen gehört die Besteuerung von Kapitalerträgen von professionellen Tradern. Die gute Nachricht: Es fällt auch für Profis erstmal nur die Abgeltungssteuer an. Solange der Handel nur mit den eigenen Depots erfolgt, muss auch keine Gewerbesteuer gezahlt werden – da kein Gewerbe anzumelden ist. Eine andere Situation entsteht, wenn Anlageberatungen mit ins Spiel kommen.
Als Anleger haben Sie einen Liquiditätsvorteil beim Trading über Broker im Ausland. Aber: Dieser hält nur maximal rund 1 ½ Jahre an. Dann müssen Sie sich mit den Steuern auf Devisengeschäfte befassen. Ihr Broker aus den USA oder Großbritannien und den Niederlanden führt keine deutsche Abgeltungssteuer ab. Die Versteuerung ist Ihre Sache als Anleger.
Gegenüber dem Finanzamt sind Sie verpflichtet, die Kapitalerträge offenzulegen, Ihre Gewinne werden über den Steuerbescheid nachversteuert. Achtung: Gerade High-Volume-Trader dürfen diesen Punkt nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer der Meinung ist, dass Handelskonten im Ausland nicht aufgespürt werden, muss sich doch schnell eines Besseren belehren lassen.
Viele Trader nutzen ausländische Broker auch für den CFD Handel auf Major und Minor Forex Währungspaare. Neben den Kosten sehen Anleger in den teilweise verfügbaren höheren Hebeln einen Vorteil. Diese Broker ziehen keine Abgeltungssteuer ab. Außerdem gibt es aus steuerrechtlicher Sicht noch einen wichtigen Aspekt zu berücksichtigen: Die Verlustverrechnung. CFDs sind als Termingeschäfte eingestuft. Daher wird Ihre Verlustverrechnung bei 20.000 Euro gedeckelt.
Deutschland ist mit dem Abzug einer Quellensteuer auf Kapitalerträge nicht allein. Viele EU-Mitglieder liegen zwischen 10 Prozent bis 35 Prozent. Es gibt aber auch einige Länder, zu denen beispielsweise Zypern gehört, die keine Quellensteuer auf die Gewinne aus dem Forex Handel erheben.
Wichtig: Wenn Sie Devisen bei einem Broker handeln, für dessen Geschäftssitz eine Quellensteuer greift, zieht dieser ähnlich dem deutschen Steuerverfahren die Abzüge ein. Um später eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, können Sie die Quellensteuer zurückholen. Dies ist bei einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen möglich.
Außerdem ist ein Teil der Forex Trading Steuern anrechenbar. Aber: Diese Anrechenbarkeit ist auf 15 Prozent gedeckelt. In Ländern mit einem hohen Quellensteuersatz werden Rückforderungen teils schwierig. Hier ist zu überlegen, ob die Eröffnung eines Handelskontos wirklich sinnvoll ist. Zudem gibt es einige Sonderfälle zu beachten. So entfällt beispielsweise in Irland die Quellensteuer von 20 Prozent für EU-Bürger. Wichtig ist, dass dafür der Wohnsitz offengelegt wird. Außerdem gelten in einigen Ländern Freibeträge, wie dies etwa für Spanien der Fall ist.
Realisieren Sie Gewinne bei deutschen Brokern, wird ohne Freistellungsauftrag die Abgeltungssteuer (mit Soli-Zuschlag und Kirchensteuer) direkt einbehalten. Ihre Kapitaleinkünfte bei ausländischen Brokern müssen Sie gegenüber dem Finanzamt angeben. Dazu brauchen Sie:
▶️
einen Kontoauszug/eine Handelsübersicht aus der Gewinne und Verluste hervorgehen
▶️
ein Elster-Zertifikat.
Letzteres ist Voraussetzung für das Einreichen der elektronischen Steuererklärung. Die Handelsübersicht oder Erträgnisaufstellung regelt Ihr Broker sehr individuell. Wichtig ist, dass diese wirklich einzelne Posten ausweist – also Gewinne, Verluste und Gebühren getrennt voneinander.
Als Anleger realisieren Sie nicht nur Gewinne. Verluste sind Teil des Wertpapierhandels. Bevor Sie Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt erklären können, müssen Sie noch Gewinn und Verlust gegeneinander verrechnen. Hierfür ist zu unterscheiden, ob einzelne Handelsgeschäfte als Termingeschäft zu klassifizieren sind. Warum ist dieser Schritt so wichtig?
Seit 2021 gelten für Termingeschäfte besondere Regelungen in der Verlustverrechnung. Als Trader dürfen Sie Gewinn und Verlust nicht mehr uneingeschränkt miteinander verrechnen. Für diese Terminkontrakte gibt es einen separaten Verlusttopf, indem Sie Gewinn und Verlust gegenseitig ausgleichen. Weiterhin gilt, dass Verluste nur bis 20.000 anrechenbar sind. Haben Sie einen höheren Verlust erzielt, kann dieser ins nächste Steuerjahr verschoben werden.
Bedeutet im Klartext: Im schlimmsten Fall müssen Sie Verluste aus Währungstermingeschäfte versteuern. Hier hilft ein kleines Rechenbeispiel mit Bezug zur Abgeltungssteuer:
▶️
Gewinn aus Währungstermingeschäften: 40.000 Euro
▶️
Verlust aus Währungstermingeschäften: 30.000 Euro
▶️
verlustbereinigter Gewinn: 20.000 Euro
▶️
tatsächlicher Kapitalertrag: 10.000 Euro
| 10.000 Euro | 20.000 Euro | |
|---|---|---|
| Abzug Pauschbetrag | 9.000 Euro | 19.000 Euro |
| Abgeltungssteuer | 2.206 Euro | 4.657 Euro |
| Solidaritätszuschlag | 121,32 Euro | 256,13 Euro |
| Kirchensteuer (8%) | 176,47 Euro | 372,55 Euro |
| Gesamtbelastung | 2.504 Euro | 5.286 Euro |
| Gewinn nach Steuern | 6.496 Euro | 3.714 Euro |
Anhand der Berechnung wird deutlich, wie heftig die Auswirkungen einer gedeckelten Verlustverrechnung ausfallen. Hierin ist auch einer der Gründe zu suchen, warum erfahrene High-Volume-Trader über die Trading-GmbH nachdenken. Diesen räumt das Steuerrecht wesentlich günstigere Möglichkeiten einer Verlustverrechnung ein.
Kapitalerträge werden in der Einkommenssteuer-Erklärung über die Anlage KAP erfasst. Hierzu das entsprechende Formular der Steuererklärung anfügen. Wichtig: Elster lässt Ihnen die Wahl, ob das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführt. Gerade bei einem niedrigen persönlichen Steuersatz lohnt sich diese. Ob Gewinne außerhalb der Forex Handelszeiten an den Börsen oder im Rahmen des regulären Handels erzielt werden, interessiert das Finanzamt übrigens nicht.
Über die Anlage KAP werden alle Kapitaleinkünfte erfasst – getrennt nach inländischen Erträgen, welche dem inländischen Steuerabzug (Abgeltungssteuer) unterliegen und im Ausland ohne Steuerabzug erzielt werden. Als Anleger dürfen Sie sich nicht davon verwirren lassen, dass um Verluste korrigierte Gewinne und die Verluste über separate Zeilen erfasst werden.
Erzielen Sie als Trader mit dem FX Handel Gewinne, zahlen Sie auf die Kapitalerträge Steuern. In Deutschland brauchen sich Anleger um den Steuerabzug nicht mehr kümmern, hier greift automatisch die Abgeltungssteuer. Anders die Situation für Ihre Depots im Ausland. Hier gilt inländisches Steuerrecht mit Quellensteuern zwischen 0 bis 35 Prozent. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, können Sie sich einen Teil der gezahlten Quellensteuer zurückholen. An der Steuererklärung kommen Anleger trotzdem nicht vorbei. Sobald Sie Gewinne über den Devisenhandel im Ausland beziehen, muss die Erklärung abgeben werden.
Solange die Anbieter ihren Sitz in Deutschland haben, spricht nichts gegen eine intelligente Verteilung des Pauschbetrags. Was nicht funktioniert: Sich einen Teil „aufsparen“, um damit das Depot bei einem Broker im Ausland auszustatten. Letztere führen im Regelfall keine deutsche Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab.
Als Anleger zahlen Sie Abgeltungssteuer bzw. haben einen Freistellungsaufrag eingerichtet. Eigentlich ist Ihre Pflicht als Steuerzahler damit erfüllt. Aber: Es kann sich in der Praxis rechnen, eine Steuererklärung abzugeben – wenn der persönliche Steuersatz im Vergleich zur Abgeltungssteuer günstiger ausfällt.
CFDs oder Differenzkontrakte sind Hebelprodukte. Als Finanzderivat sind Gewinne aus diesen Geschäften wie andere Kapitalerträge zu versteuern. Allerdings gibt es hinsichtlich der Verlustverrechnung in diesem Zusammenhang einige Besonderheiten zu beachten. Diese wird seit einigen Jahren auf 20.000 Euro je Steuerjahr gedeckelt.
Entscheidend ist die Frage, wo Sie Kapitaleinkünfte erzielen. Handeln Sie ausschließlich über Broker in Deutschland, wird die Abgeltungssteuer eingezogen. Damit gilt die Steuerpflicht als erfüllt, es muss keine Steuererklärung abgeben werden. Erzielen Sie Erträge im Ausland, besteht die Pflicht zur Abgabe.
In Deutschland werden Steuerzusammenfassungen von den Brokern zusammengestellt. Zugriff haben Sie über die Depotverwaltung oder erhalten die Dokumente per Post. Bei ausländischen Brokern müssen sich Anleger die Informationen meist über Kontoauszüge oder Handelsaufstellungen zusammensuchen.
Als Anleger muss Ihnen klar sein, dass im Handel mit Hebelprodukten einfach gewisse Risiken existieren. Schließlich ist die Hebelwirkung in beide Richtungen spürbar – für Gewinne wie auch Verluste. Deshalb braucht es für gehebelte Produkte eine gewisse Erfahrung, sonst ist Forex Trading gefährlich.

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Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.