

Ein Freistellungsauftrag ist ein wesentliches Instrument für Anleger, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. So spielt auch bei Weltsparen der Freistellungsauftrag für Anleger eine wichtige Rolle. Allerdings unterscheidet sich die Anwendung des Freistellungsauftrags bei Weltsparen im Vergleich zu inländischen Banken.
In diesem Artikel gehen wir auf die Besonderheiten ein, zeigen, wie Anleger bei Weltsparen einen Freistellungsauftrag einrichten können und was es zu beachten gilt.
Im Folgenden eine kurze Übersicht, wie Anleger auf der Plattform Weltsparen einen Freistellungsauftrag einrichten oder auch ändern und löschen können.
Zugang zum Weltsparen-Konto herstellen und den Bereich „Steuerliche Angaben“ aufrufen.
Die Option „Freistellungsauftrag“ auswählen.
Den gewünschten Freistellungsbetrag eingeben.
Sofern bis jetzt nicht geschehen, die Steuer-Identifikationsnummer eintragen.
Auftrag speichern und bestätigen. An dieser Stelle ggf. bestätigen, dass auch die Zustimmung des Ehepartners eingeholt wurde.
Der Freistellungsauftrag ist nun aktiv und sorgt dafür, dass Zinserträge bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei bleiben. Über diesen Weg können Anleger bei Weltsparen den Freistellungsauftrag auch ändern oder löschen.
Sobald Anleger ein Weltsparen Konto eröffnen, können sie auch einen Freistellungsauftrag hinterlegen. Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist immer bis zum 15. Dezember eines Jahres möglich. Es ist dagegen nicht möglich, bei Weltsparen den Freistellungsauftrag rückwirkend nach dem 15. Dezember zu ändern. Und auch der Wechsel innerhalb eines Jahres von einem gemeinsamen auf einen Einzel-Freistellungsauftrag ist technisch nicht möglich.
Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Anlegern, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu erhalten. In Deutschland beträgt dieser Sparerpauschbetrag 1.000 EUR pro Person und 2.000 EUR für gemeinsam veranlagte Paare (Stand: 2024).
Ohne einen solchen Auftrag führt die Bank automatisch die Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

▶️ Diesen Freistellungsauftrag findet man bei Weltsparen
Weltsparen ermöglicht seinen Kunden, einen Freistellungsauftrag direkt über das Onlinebanking einzurichten. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Banken, die im Treuhandmodell mit Weltsparen zusammenarbeiten.
In diesem Fall würde Weltsparen Steuern abführen, sofern der Freistellungsauftrag nicht in ausreichender Höhe gestellt ist.
Für ausländische Banken, die nicht im Treuhandmodell mit Weltsparen zusammenarbeiten, gilt der Freistellungsauftrag dagegen nicht.
Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal bei Weltsparen ist die internationale Dimension der Kapitalanlage. Sofern der Anleger bei inländischen Banken oder Banken, die im Treuhandmodell mit Weltsparen zusammenarbeiten, Geld anlegt, gilt der Freistellungsauftrag.
Bei einer Geldanlage bei Banken, die nicht im Treuhandmodell arbeiten, fällt ggf. eine Quellensteuer an. Für diese Erträge gilt der Freistellungsauftrag bei Weltsparen nicht. Der Anleger erhält in dem Fall den vollen Zinsbetrag (abzüglich ggf. Quellensteuer) ausgezahlt.
Im nächsten Jahr muss der Anleger die Erträge im Rahmen seiner Steuererklärung angeben. Eine eventuell gezahlte Quellensteuer lässt sich in den meisten Fällen auf die Abgeltungssteuer anrechnen.
Wie Anleger, die bei Weltsparen Erfahrungen gemacht haben, bestätigen können, kann dieser Prozess jedoch zeitaufwendig sein.
Durch den Freistellungsauftrag können Anleger die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags vermeiden.
Anleger können den Freistellungsbetrag auf verschiedene Banken aufteilen, um den maximalen Steuerfreibetrag optimal zu nutzen. Auch eine unterjährige Anpassung ist möglich.
Die Verwaltung des Freistellungsauftrags über das Onlinebanking von Weltsparen ist benutzerfreundlich und effizient.
Neben dem Freistellungsauftrag bietet die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) eine weitere Möglichkeit, Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten.
Diese Bescheinigung erhalten Personen, deren Gesamteinkünfte unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegen, sodass keine Einkommensteuer anfällt. Bei Weltsparen kann die NV-Bescheinigung ebenfalls online eingereicht werden, um die steuerliche Freistellung zu gewährleisten.
Ja, bei Weltsparen kann ein gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehepartner eingerichtet werden. Dabei kann der Sparerpauschbetrag von 2.000 EUR gemeinsam genutzt werden. Eine Zustimmung beider Ehepartner ist erforderlich.
Änderungen des Freistellungsauftrags sind bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres möglich. Eine nachträgliche Änderung für das bereits abgelaufene Jahr ist nicht möglich.
Die Einlagensicherung bei Weltsparen richtet sich nach den Regelungen des Landes der jeweiligen Partnerbank. In der EU sind Einlagen in der Regel bis zu 100.000 EUR pro Bank und Kunde abgesichert.
Der Freistellungsauftrag und die Quellensteuer sind zentrale Elemente der Steueroptimierung für Anleger bei Weltsparen. Der Freistellungsauftrag bei Weltsparen gilt für Sparanlagen bei inländischen Banken oder Partnerbanken, die im Treuhandmodell mit der Plattform zusammenarbeiten.
Für alle Zinseinkünfte von Banken, die nicht im Treuhandmodell arbeiten, fällt ggf. eine Quellensteuer an. Der Freistellungsauftrag gilt hier nicht und der Anleger muss die Erträge in seiner Steuererklärung angeben.
Der Anbieter stellt jedoch alle Unterlagen bereit, sodass Kunden gegenüber dem Finanzamt alles problemlos nachweisen können.



Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.