Der Tag Abgelehnte Kopftuch-Lehrerin erhält Entschädigung
09.02.2017, 15:57 Uhr
In erster Instanz war die Frau vor dem Arbeitsgericht mit ihrer Argumentation gescheitert.
(Foto: dpa)
Darf eine muslimische Lehrerin , die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten möchte, abgelehnt werden? Nein, sagt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Es hat der Frau in der Berufungsverhandlung eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen.
Die Frau sei benachteiligt worden, sagte die zuständige Richterin. Von ihr wäre keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen, ihre Benachteiligung sei unzulässig.
Das Land Berlin hatte die Frau auf Grundlage des Neutralitätsgesetzes abgelehnt. Es schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiösen Kleidungsstücke tragen dürfen.
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Quelle: ntv.de