Der Tag Abgeschobener Straftäter kann nicht in Bushido-Prozess aussagen
14.03.2022, 14:53 UhrIm Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido kann ein wichtiger Zeuge, der in die Türkei abgeschoben worden ist, vorerst nicht gehört werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren eine Entscheidung des Landesamtes für Einwanderung bestätigt, das eine Einreise des Straftäters abgelehnt hatte, wie das Landgericht mitteilte.
Hintergrund der Ablehnung einer sogenannten Betretenserlaubnis ist insbesondere eine Gefahrenanalyse des Landeskriminalamtes. Der Mann war im März 2021 aus der Untersuchungshaft abgeschoben worden, für ihn gilt laut Gericht eine dreijährige Wiedereinreisesperre.
Aus Sicht der Prozessbeteiligten ist er ein wichtiger Zeuge in dem Prozess gegen Bushidos langjährigen Geschäftspartner, des Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker. Dieser ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Drei Brüder von Abou-Chaker sind als Mittäter angeklagt.
Quelle: ntv.de