

Die große Wirtschaftsauskunftei verwaltet Daten von rund 66 Millionen Personen und bewertet deren Bonität. Das Unternehmen arbeitet genau, es können aber überholte oder falsche Einträge vorliegen – in diesem Fall können Verbraucher einen solchen Schufa Eintrag löschen lassen.
Grundsätzlich gewährleistet die Schufa im Interesse aller fundierte Geschäftsbeziehungen auf der Basis gesicherter Zahlungsfähigkeit. Bei der Aufnahme von Informationen und deren späterer Löschung folgt das Unternehmen einen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben. Wer einen Eintrag bei der Schufa löschen lassen will, muss zunächst verstehen, was gespeichert wird und wie man die Löschung eines Schufa-Eintrags in Gang setzt.
Wer Verträge abschließt, möchte es mit seriösen Partnern zu tun haben. Die Auskünfte über das Zahlungsverhalten werden für genaue und aktuelle Informationen gesammelt, aufbereitet und gepflegt. Das übernehmen Wirtschaftsauskunfteien, die Schufa ist die bekannteste davon.
Sie sammelt Daten über die Zahlungshistorie der Bürger und übermittelt diese Einsichten auf Anfrage und gegen Zahlung. Auf der Grundlage der Daten wird eine Analyse vorgenommen und jeder Person ein Schufa-Score zugewiesen. Der Schufa-Score gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit die bewertete Person ihren Verbindlichkeiten nachkommen kann bzw. wird. Das erleichtert Kunden der Schufa die Bewertung. So nehmen Banken eine Abfrage des Schufa-Scores vor, bevor sie Kredit gewähren – sie sind zur Bonitätsprüfung in Deutschland sogar gesetzlich verpflichtet. Ein Kredit ohne Schufa ist hierzulande also nicht möglich.

▶️ Deutsche Banken sind zur Bonitätsprüfung verpflichtet/ Shutterstock/ Prostock-studio
Die Informationen rund um das Zahlungsverhalten und die Zahlungshistorie erhält die Wirtschaftsauskunftei aus sehr unterschiedlichen Quellen – zu ihnen gehören:
Eine weitere Datenquelle sind Meldungen von Privatpersonen zu offenen Forderungen. Alle diese Angaben sind relevant für die Analyse und fließen in den Schufa-Score ein.
Darüber hinaus sind in den Datenbanken der Auskunftei auch die Angaben zur Person abgelegt. Sie sind nicht von Bedeutung für die Bewertung, sondern helfen dabei, Einträge zweifelsfrei bestimmten Personen zuzuordnen.
Bei schwacher Bonität oder sogar einem negativen Schufa-Eintrag verkompliziert sich für Verbraucher das Leben. Schon die einfachsten Vertragsabschlüsse werden erschwert oder sogar abgelehnt. Mit einem negativen Eintrag aufgrund früherer Inkasso- oder Insolvenzverfahren gibt es in Deutschland keinen Kredit. Wie es um die eigene Bonität steht, können Privatpersonen allerdings erfahren – einmal jährlich kostenlos direkt von der Schufa.
Die Einsicht in diese Daten steht Verbrauchern gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung zu. Die sogenannte Datenkopie wird elektronisch oder per Post übermittelt. Sie ist mit einer einfachen Registrierung verbunden und enthält sämtliche Einträge zu Zahlungshistorie – positive und negative. Auf der Website der Schufa wählen Nutzer die Option der Datenkopie in zwei Varianten:
Die kostenlose Kopie der zur eigenen Person bei der Schufa gespeicherten Daten kommt per Post innerhalb von fünf bis sieben Tagen. Sie enthält eine Momentaufnahme zur persönlichen Information und den quartalsweise berechneten grundlegenden Schufa-Score.
Nach einer dreiminütigen Registrierung online erhalten Nutzer Zugang zu ihrem Basis-Score bei der Schufa, auch hier in der einmal pro Quartal aktualisierten Version. Der Eintrag umfasst Angaben von Zahlungsausfällen bei der Schufa und gibt darüber hinaus wertvolle Anregungen zur Verbesserung der eigenen Bonität.
Anhand dieser Daten lassen sich die eigenen Einträge prüfen. Insbesondere negative Einträge wirken sich „unsichtbar“ auf finanzielle Entscheidungen und Pläne aus. Gibt es hier überholte oder sogar falsche Einträge, können die Betroffenen einen solchen Schufa Eintrag löschen lassen.

💡 Schufa Einträge lassen sich löschen/ Shutterstock/ PeopleImages.com – Yuri A
Die große Wirtschaftsauskunftei berechnet quartalsweise die Bonität – aber welche Angaben werden dabei verwendet? Bekannt ist, dass insgesamt siebzehn Kriterien in das Scoring einfließen, vierzehn davon legt die Schufa offen:
Anhand der Auswertung vergibt die Schufa eine Bewertung in Form eines Buchstabens des Alphabets – von A als „Bestnote“ absteigend. Was eine Bank dann mit dieser Bewertung anfängt, hängt auch davon ab, welches Risiko sie als Geldgeber auf sich nimmt.
Mit guter Bonität sind höhere Darlehen über längere Laufzeiten möglich, bei schwacher Bonität erhalten Antragsteller häufig lediglich Kleinkredite, mitunter zu erhöhten Zinsen.
Damit es zu einem Negativ-Eintrag kommt, müssen Schuldner nachweisbar ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sein – sei es beim Begleichen einmaliger Rechnungen oder bei längerfristigen Verträgen wie mit Kreditgebern oder Versorgern. In diesem Fall folgen zwei Abmahnungen und ein Verweis auf den drohenden Negativ-Eintrag.
Verbraucher können bis zu diesem Schritt ihre Schulden begleichen und gegen den Eintrag Widerspruch einlegen – dann kann ein Negativ-Eintrag nur auf gerichtliche Anordnung erfolgen.
Eine Kreditvergabe bei negativer Schufa erfolgt zumindest bei deutschen Banken nicht. Wer mit einem Negativ-Eintrag, der noch nicht gelöscht werden kann, nach einer Finanzierung sucht, findet diese bestenfalls als Schweizer Kredit, also bei einer Bank im Ausland.
Die Datensammlung der Schufa ist nicht unbefristet möglich. Für die Einträge bei der Auskunftei gelten Fristen – sind sie abgelaufen, muss die Schufa den jeweiligen Eintrag ohnehin tilgen. Die Speicherfristen sind unterschiedlich bemessen, wie unsere Tabelle zeigt.
| 💡 Art der Information | 🗓️ Löschfrist |
|---|---|
| Falsche oder überholte Informationen, unberechtigte Einträge | Sofortige Löschung möglich |
| Informationen zu Privatinsolvenzen einschließlich Restschuldbefreiung | Löschung nach sechs Monaten |
| Kreditanfragen | Löschung nach zwölf Monaten |
| Offene Forderungen / Rechnungen | Löschung nach drei Jahren |
Ein neues Gesetz erleichtert seit Januar 2025 die Löschung von negativen Einträgen bei der Schufa – sie regelt die Speicherfristen für eine erste und einmalige Zahlungsstörung und verkürzt sie auf 18 Monate nach Erledigung. Das Gesetz wird auch als „100-Tage-Regelung“ bezeichnet und greift, wenn die folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
Die Gesetzesanpassung soll dazu beitragen, bei einmaligen Zahlungsausfällen rascher eine erneut gute Bonität herzustellen.

▶️ Eine Gesetztes Anpassung hilft dabei schneller eine bessere Bonität wiederherzustellen/ Shutterstock/CrizzyStudio
Was unberechtigte oder fehlerhafte und veraltete Daten betrifft, haben Verbraucher einen Anspruch auf die sofortige Löschung, wenn es um die folgenden Sachverhalte geht:
Daten zu Personen mit gleichem Namen, die fälschlicherweise dem eigenen Datensatz zugeordnet sind.
Falsche Angaben seitens eines Kreditinstituts oder aus dem Handel, die nicht belegt werden können oder überholt sind, weil die Forderung beglichen wurde.
Getilgte Forderungen oder Ansprüche, die verjährt sind, können ebenfalls auf Antrag gelöscht werden, unter Berücksichtigung der Speicherfristen.
Keine Berechtigung haben Einträge etwa zu Mahnverfahren, wenn die Mahnung nicht zugestellt wurde, wie bei einem Adresswechsel.
Für fehlerhafte Einträge, insbesondere Negativ-Einträge, müssen Privatpersonen ihre Rechte kennen: Aus einem Falscheintrag kann ihnen ein konkreter wirtschaftlicher Schaden erwachsen und damit möglicherweise auch ein Schadenersatzanspruch.
Nicht gelöscht werden können Informationen zu laufenden Verträgen oder Zahlungsausfälle, die nicht von der Verjährung betroffen sind!
Eine Wirtschaftsauskunftei wie die Schufa ist eine wichtige Quelle der Information für Unternehmen. Sie arbeitet keineswegs willkürlich, sondern regelbasiert und unterstützt dabei auch Verbraucher – nämlich mit positivem Scoring und der Löschung veralteter oder fehlerhafter Informationen.
Wer online Kredit beantragen will, ist gut beraten, zuvor Einblick in den eigenen Schufa-Score zu nehmen, die Einträge zu prüfen und Unzutreffendes gegebenenfalls löschen zu lassen. Das ist einmal jährlich kostenfrei möglich. Anschließend wird der Kreditantrag mit realistischen Erwartungen gestellt – und natürlich ohne unangenehme Überraschungen.
Für die Strukturierung der eigenen Finanzen empfiehlt sich sorgfältige Planung, dabei helfen online verfügbare Budget- und Kreditrechner. Wer sich nicht übernimmt mit seinen Ratenkrediten, kann negative Einträge bei der Schufa von vornherein vermeiden.
Eine Kopie der eigenen Daten können Privatpersonen einmal jährlich kostenlos bei der Schufa anfordern.
Durchaus – fehlerhafte Daten muss die Auskunftei sofort löschen, für andere Daten gelten Speicherfristen.
Personendaten löscht die Schufa auf direkte Anfrage – für Einträge, die von Unternehmen gemeldet wurden, müssen die Unternehmen die Sachlage korrigieren. Das gilt beispielsweise, wenn ein Ratenkredit vollständig getilgt wurde.


