Panorama

Trotz UN-Protests Geistig Behinderter hingerichtet

Auf so einem Tisch müssen die Todeskandidaten in den USA Platz nehmen, bevor ihnen die Todesspritze verabreicht wird.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Eigentlich dürfen geistig Behinderte in den USA nicht hingerichtet werden. Aber einige Bundesstaaten scheren sich wenig um die Verfassung. In Texas erhält ein Afroamerikaner mit einer Behinderung die Todesspritze. In Georgia steht schon die nächste Hinrichtung bevor.

Die Behörden im US-Bundesstaat Texas haben trotz Protesten der Vereinten Nationen einen zum Tode verurteilten geistig Behinderten hingerichtet. Der 33-jährige Afroamerikaner Yokamon Hearn wurde mit einer Todesspritze exekutiert, die nur ein Gift und nicht wie bislang üblich drei verschiedene Stoffe enthielt, wie die Justizbehörden mitteilten. Die Uno hatte die USA noch am Dienstag dazu aufgefordert, das Todesurteil mit Blick auf die Behinderung des Manns nicht zu vollstrecken.

Hearn war im Alter von 19 Jahren zum Tode verurteilt worden, weil er einen Weißen ermordet hatte. In seinem 14. Lebensjahr war seine Behinderung festgestellt worden, die auf die Alkoholsucht seiner Mutter zurückgeführt wurde. Am Mittwoch lehnte der Oberste Gerichtshof der USA eine letzte Eingabe gegen die Exekution endgültig ab.

Ebenfalls am Mittwoch hatte der Bundesstaat Georgia die geplante Hinrichtung eines anderen geistig Behinderten verschoben. Die Todesstrafe gegen ihn soll nun am Montag vollstreckt werden. Er war im Jahr 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden. Ursprünglich hatte er wegen der Tötung seiner Freundin in Haft gesessen. Ein Gnadengesuch wurde abgelehnt.

Der Supreme Court hatte 2002 entschieden, dass geistig Behinderte nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Allerdings überließ das Gericht die Definition von geistiger Behinderung den Bundesstaaten.

Quelle: ntv.de, AFP

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