Panorama

Nach DDR-Recht verjährt Gericht startet Mordprozess nach 42 Jahren

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(Foto: picture alliance / dpa)

Es ist ein ungewöhnlicher Fall, der auch mit deutsch-deutscher Justizgeschichte zu tun hat: In Brandenburg kommt eine Frau vor Gericht. Ihr Kind starb 1974 mit acht Jahren. War es Mord?

Mehr als 40 Jahre nach dem Tod ihres kleinen Sohnes kommt eine Frau in einem Mordprozess in Neuruppin heute vor Gericht. Sie soll im November 1974 in Schwedt (Oder) ihren achtjährigen Sohn getötet haben. Die Angeklagte aus dem niedersächsischen Göttingen ist heute 74 Jahre alt. 

Zwei Motive sollen die Frau laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu dem Verbrechen getrieben haben: Sie sei mit der Erziehung ihres Kindes überfordert gewesen, außerdem soll der kleine Sohn ihrer Lebensplanung im Wege gestanden haben. So steht es in der Anklageschrift, wie eine Sprecherin des Landgerichts erläuterte. Der ehemaligen DDR-Bürgerin wird vorgeworfen, ihr schlafendes Kind damals nachts in die Küche getragen und in der Nähe des Gasherds abgelegt zu haben. Der Junge soll Kohlenmonoxid eingeatmet haben, danach soll die Frau den bewusstlosen Jungen zum Sterben in sein Bett gelegt haben. Am nächsten Morgen dann holte sie den Vorwürfen zufolge den Arzt.

Dass es überhaupt zu dem Verfahren gekommen ist, geht auf eine anonyme Strafanzeige aus dem Jahr 2009 zurück. Damals lebte die Angeklagte schon in Niedersachsen. Nach dem Prozessauftakt an diesem Mittwoch (27. April) sind weitere drei Verhandlungstage vorgesehen (AZ. 11 Ks 1/15).

Strafmaß nach DDR-Bedingungen

Weil Schwedt zur Tatzeit eine Stadt in der DDR war, mussten die Ermittler bei dem Verfahren gegen die 74-Jährige Besonderheiten beachten. Die Tat wäre gemäß DDR-Recht eigentlich nach 25 Jahren, also im Jahr 1999, verjährt. Mit der Wiedervereinigung war allerdings in einem besonderen Paragrafen festgelegt worden, dass Morde aus der DDR-Zeit nicht mehr verjähren können.

Und noch eine weitere Sonderklausel gilt: Sollte das Gericht die Frau wegen Mordes verurteilen, ist nicht, wie im bundesdeutschen Recht üblich, quasi automatisch eine lebenslange Gefängnisstrafe zu verhängen. Für die Frau muss den Bestimmungen zufolge beim Strafmaß das DDR-Recht gelten, weil es im Vergleich der Rechtssysteme das mildere ist. Zwischen zehn Jahren Haft und lebenslang ist daher alles möglich.

Es ist nicht das erste Mal, dass weit zurückliegende Verbrechen aus der DDR-Zeit in einem Gerichtssaal verhandelt werden. So verurteilte ein Gericht im Jahr 2012 eine Frau aus Weißenfels (Sachsen-Anhalt) zu drei Jahren Haft. Sie hatte laut Urteil ihrem Mann, der sie mit einem Messer bedroht haben soll, die Stichwaffe abgenommen. Dann habe sie ihn in einer Abwehrhandlung getötet. Die Tat im Dezember 1988 war zu DDR-Zeiten als Suizid zu den Akten gelegt worden. Am Landgericht Halle gab sie die Tat zu, diese wurde als Totschlag bewertet.

Bereits 2007 sprach das Landgericht Potsdam einen Mann des Mordes schuldig: Die Leiche der 17-jährigen Ann-Christin war im Sommer 1986 am Rand einer illegalen Müllkippe zwischen Luckenwalde und Ludwigsfelde von einer Frau entdeckt worden. Die damaligen Ermittlungen - an denen zeitweilig 30 Polizisten beteiligt waren - erbrachten keine heiße Spur. Doch ein Gentest überführte den Angeklagten. Ihm waren in einem anderen Prozess 1992 schon zwei Morde nachgewiesen worden.

Quelle: ntv.de, Christof Bock, dpa

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