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Patrick S. unterliegt in Straßburg Inzestverbot ist rechtens

Patrick und Susan S. sind heute kein Paar mehr.

Patrick und Susan S. sind heute kein Paar mehr.

(Foto: dpa)

Bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht der Leipziger Patrick S., um für die Rechtmäßigkeit einer sexuellen Beziehung zu seiner Schwester zu kämpfen. Doch auch die Straßburger Richter stellen klar: Durch das deutsche Inzestverbot sind die Menschenrechte des Mannes nicht beeinträchtigt.

Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die Richter wiesen damit die Beschwerde des 35-jährigen Leipzigers Patrick S. ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte und dafür mehrfach ins Gefängnis musste. Das Urteil ist nicht endgültig, dagegen kann Berufung beantragt werden.

Der EGMR kam zu dem Schluss, dass der Umgang mit Inzest in Europa nicht einheitlich geregelt sei, auch wenn die Geschwisterliebe in zahlreichen Staaten verboten ist. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht diesen speziellen Einzelfall sorgfältig geprüft, hieß es in der Urteilsbegründung. S. war mit einer Klage in Karlsruhe gescheitert. Die beiden Geschwister waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich im Jahr 2000 kennengelernt. Inzwischen haben sie sich getrennt.

Verfassungsrichter entschieden bereits 2008

S. führte jahrelang eine Beziehung zu seiner jüngeren Schwester. Die beiden haben vier gemeinsame Kinder, zwei davon sind behindert. Das Geschwisterpaar war nicht zusammen aufgewachsen. Beide stammten aus schwierigen Verhältnissen. S. wurde als Dreijähriger von seinem alkoholkranken Vater misshandelt, lebte von klein auf in Heimen und bei Pflegefamilien. Seine Schwester Susan wurde vom Jugendamt betreut. Im Jahr 2000 - kurz vor dem Tod der leiblichen Mutter - lernten sich die beiden kennen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2008 eine Verfassungsbeschwerde des Mannes zurückgewiesen. Der Zweite Senat stützte seine Entscheidung vor allem auf die "familien- und sozialschädlichen Wirkungen" der Geschwisterliebe sowie darauf, dass es in der Familie zu "Rollenüberschneidungen" kommen könne. Der damalige Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner Kollegen. Seiner Ansicht nach sprach "viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat".

Leutheusser-Schnarrenberger blieb tatenlos

Im Sommer 2009 wurde Patrick S. nach rund drei Jahren aus der Haft entlassen. Mit seiner Schwester ist er nicht mehr zusammen. "Die Beziehung ist im Laufe der Gerichtsverfahren und der Haftstrafen kaputtgegangen. Das hat natürlich alles zerstört", sagte sein Anwalt Endrik Wilhelm.

Die damalige FDP-Bundestagsabgeordnete und heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine "öffentliche Auseinandersetzung" über das Thema gefordert und dabei an die Abschaffung des Paragrafen 175 erinnert, der bis 1994 homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte.

"Diese Diskussion muss engagiert und ergebnisoffen geführt werden", schrieb sie im April 2008 in einem Brief an Wilhelm. "Und dann wurde sie Justizministerin und nichts ist geschehen", sagt der Anwalt.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

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