Maulkorb vom Gericht Kritik an Bestattungen kann teuer werden
19.09.2014, 15:38 Uhr
Immer mehr Firmen bieten Bestattungen außerhalb des Friedhofes in bestimmten Waldgebieten als Urnenbeisetzung an einem Baum an. Foto: Tobias Kleinschmidt
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Seine Äußerungen über die Folgen von Bestattungen im Waldboden werden einem diplomierten Landschaftsplaner gerichtlich untersagt. Ein Bestattungsunternehmen hatte geklagt und in erster Instanz Recht erhalten. Nörgelt er weiter, wird es richtig teuer.
Das Landgericht Frankfurt hat einem Natur- und Landschaftsplaner kritische Äußerungen zu Bestattungen in Wäldern untersagt. Er hatte unter anderem behauptet, bei der Bestattung von Urnen im Waldboden unter Bäumen würden toxische Stoffe - etwa Schwermetalle - freigesetzt.
Nähere Gründe für die Entscheidung nannte das Gericht nicht. In dem Urteil gaben die Richter der Unterlassungsklage des Naturbestattungsunternehmens Ruheforst statt. Der Gärtner und diplomierte Landschaftsplaner hatte auf einen Bestattungswald im schleswig-holsteinischen Glücksburg verwiesen. Dort hätten einzelne Bäume bereits dürre Äste entwickelt. Das klagende Unternehmen beteuerte allerdings, ein "ökologisch anerkanntes Naturbestattungskonzept" zu verfolgen.
Nach Mitteilung des Gerichts kann der unterlegene Landschaftsplaner Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einlegen. Sollte er sich aber in ähnlicher Weise wieder äußeren, drohen ihm bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.
Quelle: ntv.de, dpa