Wellen vor Seychellen kein MangelNatürliches Risiko
Ein Familienvater, der für 27.000 Euro zwei Wochen Seychellen gebucht hatte, wollte die Rückzahlung von einem Viertel des Preises vor Gericht erstreiten.
Für die hohen Wellen vor den Seychellen kann ein Reiseveranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. Nach einem Urteil des Landgerichts Hannover besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.
Ein Familienvater, der für 27.000 Euro zwei Wochen Seychellen gebucht hatte, wollte die Rückzahlung von einem Viertel des Preises vor Gericht erstreiten. Der Grund: Wegen des stürmischen Wetters seien Baden und Schnorcheln für ihn, seine Frau und Tochter unmöglich gewesen. Damit habe sich jedoch nur "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht", begründete das Gericht. Dies müsse vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden.
Kein "verständiger Reisender" könne erwarten, dass ein Reiseveranstalter durch die "allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generelle Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen" wolle, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.