Panorama

Viele offene Fragen Wer noch PCR-Tests bekommt - und wer nicht

Für manche Menschen sollen in Zukunft nur noch Schnelltests angewendet werden - anders geht es angesichts begrenzter Kapazitäten nicht.

Für manche Menschen sollen in Zukunft nur noch Schnelltests angewendet werden - anders geht es angesichts begrenzter Kapazitäten nicht.

(Foto: dpa)

Bund und Länder sind sich beim Thema PCR-Tests einig: Es reicht nicht für alle. Künftig sollen bestimmte Gruppen bevorzugt getestet werden. Doch das zieht eine Reihe noch ungeklärter Fragen nach sich. Ein Überblick über den aktuellen Kenntnisstand.

Weil die Omikron-Variante die Corona-Ansteckungszahlen in die Höhe treibt und die Labore mit der Auswertung von PCR-Tests an ihre Grenzen stoßen könnten, sollen künftig bestimmte Gruppen, bei denen die Abklärung des Infektionsstatus besonders wichtig ist, bevorzugt die genauen Tests bekommen. Bei den Bund-Länder-Beratungen ist das ein Schwerpunkt-Thema. Wie die sogenannte Priorisierung konkret ausgestaltet wird, ist aber noch weitestgehend unklar.

Was gilt aktuell noch?

Wer einen positiven Selbsttest hat oder an einer Teststelle ein positives Schnelltestergebnis bekommt, hat laut momentan gültiger bundesweiter Corona-Test-Verordnung Anspruch auf einen PCR-Test. Das gilt laut Bundesregierung auch, wenn die Corona-Warnapp auf Rot steht. Betroffene können sich in so einem Fall an ihren Hausarzt wenden, der dann entweder einen Test selbst macht oder an ein Testzentrum überweist. Auch das Gesundheitsamt kann, wenn es über einen positiven Schnelltest informiert wurde, einen kostenlosen PCR-Test anordnen.

Ist ein PCR-Test Pflicht?

In jedem Fall bei einer Anordnung durch das Gesundheitsamt. Positive Schnelltests etwa aus Testcentern sind laut Bundesgesundheitsministerium meldepflichtig. Bekommt das Amt also die entsprechende Information, kann es zur PCR-Nachtestung auffordern. Grundsätzlich schreibt das Gesundheitsministerium auf seiner Webseite, dass bei positivem Schnelltest - auch Selbsttest - ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden "sollte". Ob das "sollte" generell eine Pflicht bedeutet, hängt auch von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Zum Teil wird in den Ländern eine Nachtestung per PCR-Test vorgeschrieben, zum Teil reicht bei positivem Selbsttest auch eine Nachtestung per Antigen-Schnelltest in einer Teststelle.

Was ist nun geplant?

PCR-Tests sollen vorrangig für sogenannte vulnerable Gruppen zur Verfügung stehen und für Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Genannt werden ältere Menschen oder andere Risikogruppen, Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Die Fragen zur praktischen Umsetzung sind hier aber noch offen, etwa, ab wann das gelten soll, wer genau den PCR-Test-Anspruch haben wird, wie das konkret nachgewiesen werden soll und was mit denjenigen ist, die zum Beispiel einen positiven Schnelltest und/oder Symptome haben. Nach der politischen Einigung bei der Ministerpräsidentenkonferenz müssen Bund und Länder dafür zunächst die Corona-Testverordnung und die konkreten Bestimmungen zu Tests in den Ländern ändern. Im Zuge dessen wird es mehr Klarheit geben.

In welche Richtung könnte es gehen?

Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich dafür ausgesprochen, dass bei positivem Schnelltest und gleichzeitiger Symptomlosigkeit künftig auf einen PCR-Test verzichtet werden könne. Dafür müsste aber beispielsweise Paragraf 4b der Corona-Testverordnung geändert werden, die momentan noch einen Anspruch auf PCR-Nachtestung bei positiven Schnelltests - auch Selbsttests - gewährt. Auch wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt, soll nach Ansicht der Gesundheitsminister der Länder ein "qualitativ hochwertiger" Antigentest ausreichen. Daneben stellen sich aber noch weitere Fragen, etwa, ob eine PCR-Test-Beschränkung auch privat bezahlte Tests betreffen würde, die beispielsweise für Auslandsreisen notwendig sind, oder welche Auswirkungen eine Beschränkung beim Thema Genesenenstatus hätte, denn als offiziell genesen gilt nur, wer mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann, dass er schon eine Corona-Infektion hatte.

Ausnahme bei Selbstzahlern?

Trotz einer Priorisierung der PCR-Tests wird es in Deutschland dem Laborverband zufolge weiter Kapazitäten für Selbstzahler geben. "Eine Priorisierung der PCR-Tests bedeutet nicht, dass es künftig nur noch PCR-Tests für bestimmte Gruppen gibt", sagt der Vorsitzende des Interessenverbands der akkreditierten Labore in der Medizin ALM, Michael Müller, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Wer nicht zur priorisierten Gruppe gehöre, müsse sich möglicherweise aber auf längere Wartezeiten einstellen, zum Beispiel Reisende. Er gehe davon aus, dass private Testzentren auch in Zukunft PCR-Tests für Selbstzahler anbieten.

Wie viele PCR-Tests werden momentan in Deutschland gemacht?

Zuletzt waren es laut Robert-Koch-Institut und dem Laborverband ALM rund zwei Millionen Tests in einer Woche - ein Höchststand in der Corona-Krise. Von den zwei Millionen Tests war etwa jeder vierte positiv. Die Labore waren demnach zu 86 Prozent ausgelastet. Für die vergangene Woche wurde eine Kapazität von etwa 2,5 Millionen Tests gemeldet.

(Dieser Artikel wurde am Montag, 24. Januar 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, jog/dpa/rts

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