Gefälschte Todesanzeige geschaltet Polizei nimmt Stalker fest
23.08.2012, 19:30 UhrEr droht mit ihrer Ermordung und schaltet in einer Zeitung sogar eine fingierte Todesanzeige. Nun kann die bayerische Polizei den Stalker einer 17-Jährigen fassen. Es handelt sich um einen ehemaligen Arbeitskollegen. Das Opfer leidet derweil an schweren gesundheitlichen Problemen.

Die CSU will nun eine Lücke im Stalking-Paragrafen schließen.
(Foto: dpa)
Ein Stalker, der ein 17 Jahre altes Mädchen aus Ismaning bei München und einer Morddrohung geschockt hat, ist gefasst. Sechs Tage nach Erscheinen der Traueranzeige in einer Zeitung, nahm die Polizei am Mittwoch den 43 Jahre alten mutmaßlichen Täter an seiner Arbeitsstelle fest. Das gab die Münchner Polizei bekannt. Der Mann hat zugegeben, das Mädchen seit Mai belästigt zu haben. Das Motiv des Mannes - ein ehemaliger Arbeitskollege der 17-Jährigen - war laut Polizei zunächst unklar. Für das Mädchen sind die Folgen dramatisch: Die Jugendliche habe durch das Stalking schwere gesundheitliche Probleme bekommen und sei in Behandlung.
Erste Untersuchungen im Umfeld des Mädchens im Frühsommer hätten noch keine Hinweise auf den jetzt Festgenommenen erbracht, sagte Kripo-Ermittler Marco Müller. Bereits damals sowie nach dem Erscheinen der Todesanzeige hatte die Familie jeweils Anzeige erstellt. Am Sonntag schließlich drohte der Mann, das Mädchen würde den nächsten Tag nicht überleben. Bei der Rückverfolgung der Daten gelang der entscheidende Treffer, berichtete Müller: "Der Stalker hatte einen Fehler gemacht und einmal seine Echtpersonalien angegeben."
Die Folge waren ein Durchsuchungsbeschluss und ein Haftbefehl. Der Tatverdacht gegen den 43-Jährigen habe sich schnell erhärtet. Das Motiv ist - anders als in vielen ähnlichen Fällen - wohl nicht verschmähte Liebe. Unklar blieb auch, ob der Mann die Jugendliche zufällig als Opfer ausgewählt hatte. Der mutmaßliche Täter sei sehr trickreich vorgegangen und habe immer wieder falsche Spuren gelegt.
CSU will Gesetzeslücke schließen
Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch sagte, aufgrund der schweren gesundheitlichen Schäden bei dem Opfer sei ein Strafmaß von drei Monaten bis zu fünf Jahren für den Täter möglich. "Stalking in der Form habe ich noch nicht erlebt", betonte Steinkraus-Koch. Die Ermittlungen gestalteten sich bei Stalking generell schwierig, weil Provider Daten nicht mehr über einen bestimmten Zeitraum speichern müssen, betonte Müller. In diesem Fall konnte zeitnah ermittelt werden, so dass noch Daten vorhanden waren.
Bayerns Justizministerin Beate Merk von der CSU sprach sich nach der Klärung des Falls dafür aus, eine Lücke im Stalking-Paragrafen zu schließen. Denn der Straftatbestand sei nur dann erfüllt, wenn das Nachstellen zu einer Beeinträchtigung der Lebensführung des Opfers führe. "Das hat zur Konsequenz, dass Opfer, die sich nach außen hin stark zeigen und ihr Leben nicht umstellen, durch unser Strafrecht häufig ungeschützt sind."
Quelle: ntv.de, dpa