Politik

Tödliche Glücksgefühle BGH urteilt über "Crystal"

Der Bundesgerichtshof (BGH) will die Strafbarkeit für Besitz und Handel der Designerdroge Crystal deutlich verschärfen. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Zweite BGH-Strafsenat wolle die Grenzwerte für den Wirkstoff der Droge wegen dessen Gefährlichkeit auf fünf Gramm senken, hieß es.

Bislang drohen den Tätern erst ab 30 Gramm härtere Strafen. Praktiker fordern wegen der Gefährlichkeit von Crystal schon seit Jahren niedrigere Grenzwerte. Der BGH verhandelte den Fall eines Mannes, der wegen Besitz und Handels mit Crystal in größeren Mengen zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war. Dabei warnten beide vom Gericht befragten forensischen Sachverständigen vor der Gefährlichkeit der Droge. (Az.: 2 StR 86/08).

Schon der Besitz von fünf Gramm des Wirkstoffes Metamfetamin, aus demCrystal besteht, könnte daher in Zukunft mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. "Der Senat meint, dass die neue Mindestmenge eher der Drogenwirklichkeit entspricht", sagte die Vorsitzende Richterin Ruth Rissin van Saan. Vor einer endgültigen Entscheidung müsse sich der Zweite Senat jedoch erst mit den anderen vier BGH-Strafsenaten absprechen. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Substanz aus Hustenmittel

Die wegen ihrer kristallinen Form Crystal, "Ice" oder auch "Shabu" genante Droge ist in Deutschland vor allem in Bayern, Sachsen und Thüringen verbreitet. Sie kann aus dem Stoff Ephedrin hergestellt werden, der in Hustenmitteln enthalten ist.

Die Droge löst Euphorie und Glücksgefühle aus, wirkt nach Angaben des Sachverständigen Rainer Dahlenburg in der BGH-Verhandlung vor allem geraucht sehr schnell und macht sehr schnell süchtig. Dauerhaft könnten dabei das Zentrale Nervensystem, die Nieren oder die Leber geschädigt werden. Schon in geringeren Mengen könne die Droge tödlich sein.

In Deutschland ist die Droge im Gegensatz zu Japan und den USA noch nicht so verbreitet. So nahmen 2007 nach Angaben des BKA von 18.600 erstauffälligen Dogenkonsumenten 567 Crystal. Er hoffe, dass die Entscheidung des BGH Signalwirkung auf den Drogenmarkt habe und Konsumenten wie Händler abschrecke, sagte der zuständige Bundesanwalt Wolfgang Kalf.

Quelle: ntv.de

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