
Der belarussische Machthaber Lukaschenko versucht weiterhin, die Zivilbevölkerung einzuschüchtern.
(Foto: via REUTERS)
Im autoritär regierten Belarus werden Oppositionelle oft als Terroristen klassifiziert. Einigen von ihnen drohen Todesurteile. Doch die harten Strafen halten die Belarussen nicht davon ab, für die Freiheit ihres Landes - aber auch der Ukraine - zu kämpfen. Das Regime sieht sich gezwungen, die Repressionen zu verstärken.
Die Regierung in Belarus geht mit einer Verschärfung des Strafrechts gegen die Opposition vor. Das Repräsentantenhaus des belarussischen Parlaments hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe bei "versuchten terroristischen Handlungen" angenommen. Juristen kritisieren das Vorhaben und weisen darauf hin, dass die Führung in Minsk den Begriff "Terrorismus" sehr breit definiert. Nach Ansicht der Experten würde die Gesetzesänderung dazu führen, dass noch mehr politische Fälle unter den Artikel fallen, der die Todesstrafe vorsieht.
Die Abgeordneten im autoritär regierten Land betonten, die Verschärfung des Strafrechts werde dazu beitragen, "destruktive Elemente" einzudämmen. Dies soll "den entschlossenen Kampf des Staates gegen terroristische Aktivitäten demonstrieren". "Unter den Bedingungen der hybriden Kriegsführung, während einige unserer Lumpen heute in der Ukraine kämpfen und im Internet damit drohen, auch in unser Land zu kommen - müssen wir zusätzliche rechtliche Maßnahmen ergreifen, um den Staat, den Frieden in unserem Land und das Leben unserer Bürger zu schützen", sagte etwa die stellvertretende Vorsitzende des "Ständigen Ausschusses für Menschenrechte", Lilija Ananitsch, offensichtlich mit Blick auf das Kastus-Kalinouski-Bataillon, das aus belarussischen Freiwilligen besteht und in der Ukraine gegen die russischen Angreifer kämpft.
Der Gesetzentwurf muss zwar noch vom Rat der Republik - dem Oberhaus des Parlaments - genehmigt und von Machthaber Alexander Lukaschenko unterzeichnet werden. Dies gilt jedoch als eine Formalie.
Derzeit kann in Belarus die Todesstrafe gegen Personen angewendet werden, die eine "terroristische Handlung" bereits begangen haben. Künftig könnte schon der Versuch, eine solche Handlung durchzuführen, zur Hinrichtung führen. Laut Gesetz werden darunter zwar nur unmittelbare Terroranschläge verstanden. Tatsächlich ermitteln die Behörden aber aktuell gegen mehrere Oppositionelle, Blogger und Aktivisten wegen Terrorverdachts. Darunter sind etwa die im Exil lebende Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja sowie der ehemalige Kulturminister Pawel Latuschka. Die beiden riefen zu Protesten gegen Lukaschenko auf, die Behörden bewerteten dies als einen "Terrorakt".
"Eisenbahnpartisanen" riskieren ihr Leben
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden zudem mehrere sogenannte Eisenbahnpartisanen festgenommen, denen Sabotage gegen die Bahn-Infrastruktur in Belarus vorgeworfen wird. Sie sollen versucht haben, den Schienenverkehr aus ihrem Land in die Ukraine lahmzulegen, um den Transport russischer Militärtechnik ins Kriegsgebiet zu stören.
Mit ihren Aktionen trugen die Partisanen dazu bei, die Einnahme Kiews durch Russland zu vereiteln. "Tausende russische Truppen haben keine Nahrung, keinen Treibstoff und keine Ausrüstung erhalten", erklärte der Sprecher von Tichanowskaja, Franak Viacorka, der "Washington Post" die Bedeutung der Sabotageaktionen. Gegen die festgenommenen Partisanen wird nun wegen Terrorverdachts ermittelt.
Genickschuss am geheimen Ort
Menschenrechtler und Juristen kritisieren die geplante Gesetzesänderung. Das Ziel der Verschärfung sei nicht die Verfolgung "echter Terroristen", sondern die der politischen Regimegegner, sagte der Anwalt Michail Kiriljuk dem russischsprachigen Ableger der BBC. Der Jurist ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf einzig darauf abzielt, die Bürger weiter einzuschüchtern.
Ein weiterer belarussischer Jurist, Dmitry Laevsky, wies in einem Interview mit dem Onlineportal "Mediazona" darauf hin, dass der Begriff "Terrorismus" im belarussischen Strafgesetzbuch sehr weit gefasst ist. Laut Laevsky umfasst er unter anderem "Handlungen, die die Bevölkerung gefährden oder die öffentliche Ordnung destabilisieren, um andere schwerwiegende Folgen zu verursachen". Der Jurist betonte, dass "alles unter Terrorismus eingeordnet werden kann. Unter anderem fallen politische Proteste unter diese Beschreibung."
Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt. Die Hinrichtungen finden per Genickschuss an einem geheimen Ort und ohne Abschiedsmöglichkeit für die Angehörigen statt. Der Leichnam wird nicht an die Familie übergeben, sondern an einem geheimen Ort begraben.
(Dieser Artikel wurde am Freitag, 29. April 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de