"In großem Umfang" Berlin öffnet Geheimakten
16.09.2009, 15:19 UhrEs war ein langes Hin und Her. Nun will die Bundesregierung staatliche Geheimakten öffnen.
Sogenannte Verschlusssachen sollen nun "in großem Umfang" Historikern, Journalisten und der interessierten Öffentlichkeit schrittweise zugänglich gemacht werden. Einer entsprechenden Neuregelung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stimmte das Kabinett zu. Die Öffentlichkeit könne "künftig deutlich umfassender Zeugnisse unserer politischen Geschichte nutzen", erklärte Schäuble.

Schäuble: "Die Neuregelung folgt dem Grundsatz weitestmöglicher Transparenz".
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Grundsätzlich soll für solche Akten eine Verschlussfrist von 30 Jahren bestehenbleiben. Geheimakten aus den Jahren 1949 bis 1959 werden nach der Neuregelung bis 2013 zugänglich gemacht. Akten, die zwischen 1960 und 1994 angelegt wurden, sollen bis 2025 schrittweise (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr) geöffnet werden. Für Verschlusssachen, die von 1995 an erstellt wurden, gilt dann die 30-Jahres-Frist. Bis zum Jahresende solle die Neuregelung in einem "sowohl systematischen als auch handhabbaren Verfahren" umgesetzt werden.
Bundesarchiv sieht keine Probleme
Die Neuregelung treffe "einen angemessenen Ausgleich zwischen öffentlichem Zugang und notwendiger Geheimhaltung", sagte Schäuble weiter. Michael Hollmann vom Bundesarchiv in Koblenz sagte, in der Regel gebe es in seiner Behörde bei Anfragen keine nennenswerten Probleme. Wenn Verschlusssachen bei einer Anfrage nach 30 Jahren noch nicht heruntergestuft seien, sei es eher darauf zurückzuführen, dass man bis dahin die damit verbundenen bürokratischen Mühen scheute.
Verschlusssachen sind "geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform". Allein im Bundesinnenministerium befinden etwa 100.000 Vorgänge der Jahre 1949 bis 2008, in denen eine unterschiedliche Anzahl von Verschlusssachen enthalten sind.
Die zuletzt 2006 neugefasste Verschlusssachenanweisung war auf Widerstand in anderen Ministerien gestoßen. Sie habe sich aufgrund zu kurzer Prüffristen als nicht praktikabel erwiesen. Die Termine zur Prüfung und Offenlegung der Akten orientierten sich jetzt am Alter der Vorgänge, hieß es in einer Mitteilung.
Geheimdokumente könnten grundsätzlich nur im Einverständnis mit der jeweiligen Behörde, die das Dokument erstellt hat, oder von deren Rechtsnachfolge freigegeben werden, hieß es weiter. Für Anfragen sei grundsätzlich das Bundesarchiv zuständig, im Ausnahmefall könne dies aber auch eine Bundesbehörde sein, wenn sich die Akten noch bei dieser befänden.
Einzelanfragen möglich
Wie bisher seien Einzelanfragen möglich. "Unverzichtbar" sei indes, jeden einzelnen Fall gesondert zu prüfen. Eine generelle Freigabe könnte zur Bekanntgabe von Informationen führen, "die die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die auswärtigen Beziehungen belasten" - etwa Ermittlungstechniken, Verteidigungspläne, ziviles Krisenmanagement. Grundsätzlich können daher Verschlussachen-Akten "auch längere Zeit gesperrt bleiben".
Wie der Fall der früheren RAF-Terroristin Verena Becker jüngst zeigte, dürften vor allem die Freigabe-Anträge für Geheimakten der Nachrichtendienste und des Verfassungsschutzes Probleme bereiten. Schäuble hatte Akten des Verfassungsschutzes für ein Ermittlungsverfahren gegen Becker im Fall des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback erst nach "umfassender Prüfung" an die Generalbundesanwaltschaft weitergegeben. Für Historiker dürfte die Einsicht wesentlich schwieriger sein.
Quelle: ntv.de, dpa