Politik

Koalition stellt Entwurf fertig Beschneidungsgesetz kommt

34325399.jpg

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Bundesregierung löst ihr Versprechen, die Beschneidung von Jungen noch im Herbst gesetzlich zu regeln, offenbar ein. Laut einem Gesetzentwurf, der schon am Mittwoch dem Kabinett vorliegen soll, wird der Eingriff künftig strafffrei sein - allerdings nur, wenn das zu behandelnde Kind betäubt wird.

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen geeinigt. Der Eingriff soll danach bei Einhaltung bestimmter Maßgaben straffrei und im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht der Eltern sein.

Unter die Maßgaben fällt unter anderem, dass die Bescheidung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden" muss. Das Wohl des Kindes dürfe nicht gefährdet werden. Die Abtrennung der Penisvorhaut darf dem Entwurf zufolge in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes aber auch von "besonders ausgebildeten" Vertretern der Religionsgemeinschaften vorgenommen werden.

Veto-Recht und Betäubungspflicht

Die religiöse Bescheidung hat in den vergangenen Monaten für eine hitzige Debatte gesorgt. Auslöser war, dass im Mai die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung bewertet hatten. Das Urteil löste bei Muslimen und Juden Empörung und Proteste aus. Bei beiden Glaubensrichtungen gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität. Die Bundesregierung versprach danach, bis zum Herbst eine gesetzliche Lösung für die Beschneidung von Jungen zu finden.

Den neue Gesetzestext wollen Union und FDP als Paragraf 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) einfügen. Das Kabinett will sich nach Angaben des Familienministeriums schon am Mittwoch damit befassen und den Entwurf danach in den Bundestag einbringen.

Die Koalition nahm offenbar noch eine Reihe von Änderungen vor, die das Justizministerium Ende September veröffentlichte. Dazu zählte die Abgrenzung zu weiblichen Genitalverstümmelungen. Eltern dürfen dem Begleittext des Gesetzentwurfs zufolge einer Beschneidung ihrer Tochter "weiterhin keinesfalls" zustimmen. Älteren Jungen räumt der Entwurf zudem ein Veto-Recht ein. Auch "eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung" muss danach gewährleistet sein.

Quelle: ntv.de, dpa/rts/AFP

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen