Kühlschränke für Hartz-IV-Empfänger Bund denkt über Gutscheine nach
23.11.2012, 05:14 Uhr
Hier warten 70.000 Kühlschränke auf ihre Entsorgung.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Eine Abwrackprämie für Kühlschränke soll es nicht geben. Wohl aber einen Gutschein, wenn sich Hartz-IV-Haushalte für die Anschaffung eines neuen Kühlgerätes entscheiden. Voraussetzung ist, dass die Bedürftigen eine Energieberatung wahrnehmen und einen Entsorgungsnachweis für ihren alten Stromfresser vorzeigen können.
Die Bundesregierung denkt über ein Gutscheinmodell für Langzeitarbeitslose zum Kauf von stromsparenden Kühlschränken nach. "Es gibt aber noch keinerlei Entscheidungen, die Überlegungen finden bisher nur auf Arbeitsebene statt", sagte der Sprecher von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) in Berlin.
Die Idee wird besonders von der Caritas verfolgt. Demnach könnten Hartz-IV-Empfänger nach einer umfassenden Energieberatung und bei Vorlage eines Entsorgungsnachweises für den alten stromfressenden Kühlschrank einen solchen Zuschuss bekommen. Damit könnte dann ein energiesparender neuer Kühlschrank gekauft werden.
Allerdings wurde in Regierungskreisen betont, es gehe keineswegs um eine Abwrackprämie für alte Kühlschränke. Altmaier sieht verstärkte Anstrengungen zum Stromsparen als Erfolgsrezept, um die steigenden Energiekosten abzufedern - kritisiert wird immer wieder, dass sich Einkommensschwache nicht neue Kühlschränke kaufen können.
Laut "Saarbrücker Zeitung" besteht das Arbeitsministerium nicht auf einer Anrechnung des Zuschusses auf den Hartz-IV-Bezug, wenn er in Form eines Gutscheines erfolgt. Das Kühlschrankprogramm könne Teil des Caritasprojekts "Stromspar-Check" werden, bei dem Stromsparhelfer in einkommensschwachen Haushalten umsonst Energiespartartikel und abschaltbare Stecker zur Verfügung stellen.
Quelle: ntv.de, dpa