Öffnung in drei Stufen Das haben Bund und Länder beschlossen
16.02.2022, 19:53 UhrMit dem Frühlingsbeginn sollen sich die meisten Corona-Maßnahmen verabschieden. So wollen es Bund und Länder. In einem Drei-Stufen-Plan fallen etliche Beschränkungen. Doch was gilt genau und welche Regeln sind im neuen Basisschutz vorgesehen? Ein Überblick.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in den kommenden Wochen in drei Stufen gelockert wird. In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder wegen des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden, heißt es in dem Beschluss vom heutigen Mittwoch. Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die meisten Beschränkungen fallen.
Die erste Stufe beginnt mit der Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene: Bei privaten Treffen gelten fortan keine Teilnahmebegrenzungen mehr. Allerdings ändert sich die Lage, sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dann bleiben nämlich die geltenden Regeln bis zum 19. März bestehen. Das heißt: Zusammenkünfte sind dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts erlaubt. Kinder unter 15 Jahren zählen dabei nicht mit.
Außerdem ist fortan der Zutritt zum Einzelhandel ohne Kontrolle möglich, allerdings nur mit einer medizinischen Maske. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch das Land vorgeschrieben ist.
Ab dem 4. März greift dann die zweite Stufe und in der Gastronomie wird von 2G auf 3G gelockert, allerdings ist diese Regelung an die Situation in den Krankenhäusern gekoppelt. Erlaubt diese eine solche Lockerung, dann können Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test in Restaurants, Bars oder Cafés gehen. Auch bei Übernachtungsangeboten, also Hotels und Pensionen, greift die 3G-Regel für Gäste. Für Clubs und Discotheken bleiben die Zugangsregeln strenger. Hier wird die 2G-plus-Regel verlangt. Geboosterte brauchen keinen weiteren Nachweis, zweifach Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorweisen. Ähnlich sieht es auch bei Großveranstaltungen in Innenräumen aus: Unter Einhaltung von 2G plus dürfen Veranstalter eine Halle bis zu 60 Prozent auslasten, höchstens jedoch mit 6000 Personen. Im Freien ist eine Auslastung von 75 Prozent erlaubt und höchstens 25.0000 Gäste. Dazu sollten "medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden", heißt es weiter.
In einer dritten Stufe ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn es die Lage in den Krankenhäusern zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen laut Beschluss. Es bleibe den Arbeitgebern überlassen, ob sie weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, "wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt".
Für die Zeit nach dem 20. März sollen dann die Basisschutzmaßnahmen greifen, die noch in der Diskussion stehen. In dem Beschlusspapier stehen folgende Forderungen der Länder:
- eine Maskenpflicht in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen
- das Abstandsgebot
- allgemeine Hygienevorgaben
- die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testnachweise einzufordern sowie die Pflicht zum Nachweis des Impf-, Genesenen- und Teststatus, dafür muss das Infektionsschutzgesetz rechtzeitig geändert werden
- in Krankenhäusern, Pflege- und vergleichbaren Einrichtungen müssen weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein
Im Falle, dass sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März deutlich verschlechtert und damit wieder Schutzmaßnahmen nötig werden, sagt die Bundesregierung zügige neue gesetzliche Schritte zu, damit die Länder wieder Beschränkungen verhängen können.
Folgende Regelungen wurden außerdem in dem Beschluss, der ntv.de vorliegt, festgehalten:
Hochrisikogebiete
Da durch die Omikron-Welle weltweit die Inzidenzen gestiegen sind, wird der Bund die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen. Dadurch soll vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht vermeiden können. Solche Konsequenzen seien "nicht mehr angemessen und schränken das hohe Gut der Reisefreiheit, ebenso Handel und Wirtschaft unverhältnismäßig ein", formulieren die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Vom Bund erwarten sie eine "rasche Anpassung der einschlägigen Regelungen".
Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen
Die Länder begrüßen laut dem Beschluss, dass die Bundesregierung der Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes zugestimmt hat. "So wird den seit Beginn der Covid-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März 2022 weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht". Auch die Überbrückungshilfe IV wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Geimpften- und Genesenenstatus
Die Entscheidungen zum Geimpften- und Genesenenstatus werden nicht mehr durch das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut vorgenommen, sondern vom Bundesgesundheitsministerium übernommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte das zuvor bereits angekündigt.
Sechs Länder, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, haben Einwände zum gemeinsamen Beschluss abgegeben. Baden-Württemberg will etwa die bestehende Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen generell um drei Monate verlängern. Bayern mahnte an, dass es noch viele offene Fragen zur beschlossenen Impfpflicht in Alten- und Pflegeheimen gebe.
Am 17. März wollen Bund und Länder erneut über die Corona-Lage im Land beraten.
Quelle: ntv.de, ysc