Reform der gesetzlichen Krankenversicherung Kabinett billigt Neuregelung des Kassenwechsels
09.05.2001, 01:13 UhrDas Kabinett hat heute die umstrittene Neuregelung des Krankenkassenwechsels beschlossen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will damit alle Kassen veranlassen, spätestens 2002 ihre Beiträge auf mindestens 12,5 Prozent anzuheben. Das soll den Kassenwechsel unattraktiver machen, was vor allem den großen Ortskrankenkassen zugute käme.
Auf Druck der Grünen soll das Sonderkündigungsrecht erhalten bleiben. Dabei können Versicherte ihre Kasse kündigen, wenn diese ihre Beiträge erhöht. Allerdings werden sich Versicherte künftig 18 statt der bisher zwölf Monate an ihre Kassen binden müssen.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll in diesem Jahr der jährliche Kündigungstermin für Pflichtversicherte zum 30. September wegfallen. Wer nicht vorsorglich bis zum heutigen Mittwoch gekündigt hat, kann erst wieder im März 2002 wechseln. Der Gesetzentwurf muss allerdings noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Verbraucherverbände hatten die geplante Neuregelung heftig kritisiert und zu einer vorsorglichen Kündigung der Kasse aufgefordert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (BVZV) hatte das Vorgehen als "schikanös und überfallartig " bezeichnet.
Mit der Reform sollen die Wettbewerbsbedingungen der Krankenkassen angeglichen und der häufige Kassenwechsel erschwert werden. Hintergrund ist die Abwanderung vieler Versicherter von den großen Kassen zu besonders preiswerten Betriebskrankenkassen.
Quelle: ntv.de