Politik

Tod von Marinesoldaten Keine strafrechtlichen Folgen

Bei dem Tod zweier deutscher Marinesoldaten während eines NATO-Mannövers Anfang März in der Ostsee hat es sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft um einen tragischen Unfall gehandelt. Strafrechtliche Konsequenzen schloß Staatsanwalt Gerhard Kayser aus.

Bei der Vorstellung des Untersuchungsberichts der britisch-deutschen Marinekommission betonte Kapitän zur See Ingo Splettstößer, die Rettungskräfte hätten nicht zu langsam gehandelt. Die ertrunkenen Soldaten hätten jedoch ihre Schwimmwesten nachlässig angelegt.

Der seitliche Leitgurt der Westen sei den Untersuchungen zufolge nicht ordnungsgemäß angezogen gewesen, erklärte Splettstößer. Der verunglückte Obermaat habe zudem den Schrittgurt nicht befestigt gehabt. Beide ertrunkenen Männer hätten überdies den Spritzschutz aus der Kapuze nicht über ihr Gesicht gezogen. Eine korrekte Befestigung der Gurte hätte verhindern können, dass die Köpfe der Soldaten unter Wasser sinken.

Kein Vorwurf sei der Besatzung der britischen Fregatte "Cumberland" zu machen, erklärte Splettstößer. Ihr sei im Gegenteil "Lob und Anerkennung" auszusprechen, da sie alles getan habe, um die Männer zu retten. Nur zehn Minuten nach dem Unfall habe das Schiff neben den Verunglückten gelegen. Bereits weitere neun Minuten später sei der Obermaat geborgen worden. Das zweite Opfer, ein Hauptgefreiter, sei abgetrieben worden. Ihn habe erst 36 Minuten nach dem Unglück ein Hubschrauber aus dem Wasser ziehen können.

Beiden Soldaten konnte trotz des schnellen Eingreifens nicht mehr geholfen werden. Der Rostocker Rechtsmediziner Rudolf Wegener erläuterte, die Männer seien nicht wie ursprünglich angenommen an Unterkühlung gestorben, sondern seien ertrunken.

Der Unfall hatte sich am 6. März während des NATO-Mannövers "Strong Resolve" ereignet. Damals war ein Boot mit drei deutschen und zwei britischen Marinesoldaten an Bord beim Übersetzen von der "Cumberland" zur deutschen Fregatte "Mecklenburg-Vorpommern" gekentert.

Quelle: ntv.de

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