Umweltministerium will Gesetz ändern Kinderlärm ist kein Klagegrund
14.01.2011, 16:10 UhrImmer wieder ziehen Anwohner gegen Kindertagesstätten vor Gericht. Der Grund: Wo Kinder sind, da ist auch Lärm. Solche Klagen sollen in Zukunft der Vergangenheit angehören. Das Bundesumweltministerium will durch eine Gesetzesänderung erreichen, dass entsprechende Geräuschpegel nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" gelten.

"Kinderlärm ist Ausdruck von Lebendigkeit" - und somit etwas Positives, sagt CSU-Minister Ramsauer.
(Foto: picture alliance / dpa)
Kinderlärm in der Nachbarschaft soll künftig - anders als Autolärm - generell kein Grund sein, vor Gericht dagegen anzugehen. Das sieht ein Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes vor. Ein Ministeriumssprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Passauer Neuen Presse". Der Bundesrat als Ländervertretung hatte im März vergangenen Jahres eine gleichgerichtete Initiative gestartet.
Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Einrichtungen wie Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind dem Entwurf zufolge keine schädliche Umwelteinwirkung. "Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden."
Anlass für die Neuregelung ist, dass Anwohner einige Male gegen Kindertagesstätten erfolgreich vor Gericht klagten. Die Kläger beriefen sich dabei auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und machten einen Umweltschaden geltend.
"Kinder gehören zum Leben"
Der Entwurf soll nach den Worten des Ministeriumssprechers im Februar ins Bundeskabinett kommen. Ergänzend sei eine Novelle des Bauplanungsrechts mit der Klarstellung geplant, dass Kitas künftig auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sein sollen. "Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen, sondern Ausdruck von Lebendigkeit", erklärte CSU-Bundesbauminister Peter Ramsauer in Berlin.
Städtetagspräsidentin Petra Roth begrüßte die Pläne. "Kinder und ihre Lebendigkeit gehören zu unserem Leben", sagte sie der Zeitung. Der Gesetzentwurf helfe, familienfreundliche Lebensbedingungen in den Städten zu stärken und in Einzelfällen juristische Auseinandersetzungen mit Anwohnern zu vermeiden.
Die Berichterstatterin der FDP-Fraktion für Kinderlärm, Judith Skudelny, verwies darauf, dass auf Betreiben ihrer Partei auch Ballspielplätze unter die Neuregelung fallen sollen. Da sie "wichtige Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Lindern" böten, sei dies ein besonderer "liberaler Erfolg", erklärte Skudelny in Berlin.
Der und den Gesetzgeber aufgefordert, klar zu stellen, "dass Kinderlärm sozialadäquat ist". Sogenannte Abwehransprüche sollen nach Meinung der Länderkammer auf Einzelfälle begrenzt bleiben.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP