Politik

Bundesgerichtshof lehnt "inter" ab Klage auf drittes Geschlecht scheitert

"Mein Körper, meine Entscheidung" heißt es auf dem Schild in Berlin. Der dritte Pfeil soll dabei für Intersexualität stehen.

"Mein Körper, meine Entscheidung" heißt es auf dem Schild in Berlin. Der dritte Pfeil soll dabei für Intersexualität stehen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau fühlen, nennen sich selbst intergeschlechtlich. Der Staat macht das nicht - und dabei bleibt es, wie der BGH entscheidet. Eine Unterstützungsinitiative kündigt eine Verfassungsklage an.

Eine junge Intersexuelle ist mit ihrem Versuch gescheitert, sich als Geschlecht eine dritte Variante wie "inter" oder "divers" eintragen zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Voraussetzungen dafür nicht gegeben, wie die Unterstützungsinitiative "Dritte Option" mitteilte. Der BGH bestätigt damit einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle.

Vanja wurde 1989 als Mädchen in das Geburtenregister eingetragen, sieht sich aber weder als Frau noch als Mann. Die Initiative will die Entscheidung nicht akzeptieren und kündigte für Anfang September eine Verfassungsklage an.

"Beschluss ist ein Rückschlag"

Weiblich, männlich oder "divers" - das fordert die Kampagne vor dem BGH.

Weiblich, männlich oder "divers" - das fordert die Kampagne vor dem BGH.

(Foto: picture alliance / dpa)

"Dritte Option" zitiert Vanja: "Für intergeschlechtliche Menschen wäre ein dritter Geschlechtseintrag nach jahrzehntelangem Verleugnen und Unsichtbarmachen endlich die Anerkennung und Würdigung ihrer Existenz. Die aktuelle Lösung keinen Eintrag zu haben ist für mich eben nicht dasselbe wie einen passenden Eintrag zu haben. Im Alltag, als Schutz vor Diskriminierung, macht es einen Unterschied, ob ich sagen kann 'Ich bin ganz offiziell inter', oder ob ich mich auf eine Leerstelle berufen muss."

Dass eine solche Anerkennung wichtig ist, könne man auch an anderen Ländern sehen. In Australien sei das dritte Geschlecht bereits eingeklagt worden und Österreich plane ähnliches. "Auch für diese Menschen ist der Beschluss jetzt ein Rückschlag", schreibt "Dritte Option" auf ihrer Website.

Begründung stößt auf Unverständnis

Die Initiative bemängelt zudem: Das Gericht unterscheide klar zwischen Trans- und Intergeschlechtlichkeit. Es sei möglich, dass transgeschlechtliche Menschen ihr Geschlecht wechseln, Intersexuelle hingegen könnten aber nicht zur "dritten Option" wechseln. "Dritte Option" zufolge begründete das BGH seine Entscheidung kein drittes Geschlecht zu akzeptieren folgendermaßen: "Anders als bei der Zuordnung zu einem schon bestehenden Geschlecht wären durch die Schaffung eines weiteren Geschlechts staatliche Ordnungsinteressen in weitaus erheblicherem Umfang betroffen."

Seit November 2013 ist es möglich, das Geschlecht eines Babys offen zu lassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Mehr erlaubt das "binäre Geschlechtersystem" der deutschen Rechtsordnung nach Auffassung der Karlsruher Richter aber nicht. Die Schaffung eines weiteren Geschlechts entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Vanja habe allerdings die Möglichkeit, das Geschlecht "Mädchen" nachträglich aus dem Geburtenregister löschen zu lassen.

Quelle: ntv.de, vck/dpa

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen