Politik

Ein absurdes Urteil? Klage gegen Erdogans "Säuberung" scheitert

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Die türkische Polizei im Einsatz vor der Zentrale der prokurdischen Partei HDP.

(Foto: REUTERS)

Willkürliche Verhaftung, Folter: Eine junge Frau erhebt schwere Vorwürfe gegen die türkische Justiz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schmettert ihre Klage ab - wegen Formalia.

Der Fall hätte Symbolwirkung entfalten können: Am 17. Juli, zwei Tage nach dem Putschversuch in der Türkei, wurde Zeynep Mercan verhaftet. Der 30 Jahre alten Richterin aus der Stadt Giresun erging es wie Hunderten ihrer Kollegen. Die türkische Führung glaubt, dass die Bewegung des Predigers Fethullah Gülen den Staat samt Justizsystem unterwandert hat und reagiert seither mit einer beispiellosen "Säuberungsaktion".

Wäre ein Urteil des EGMR bindend?

Die Türkei hat nach dem Putschversuch vom 15. Juli den Ausnahmezustand erklärt. In diesem Zug setzte sie auch die Europäische Menschenrechtskonvention aus, die unter anderem die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte regelt.

Etlicher Bedenken zum Trotz bedeutet das aber nicht, dass die Türkei dem EGMR nicht mehr unterworfen wäre. In entscheidenden Fragen, zum Beispiel, wenn es um willkürliche Bestrafungen oder Folter geht, ist es nicht möglich, die Konventionen auszusetzen. In früheren Fällen gab der EGMR Klägern auch in Zeiten des Ausnahmezustands recht, wenn sie gegen willkürliche Verhaftungen vorgingen.

Mercan wandte sich zunächst an das Gericht in der Provinz Ordu. Sie protestierte gegen ihre Festnahme, die sie als willkürlich empfand. Schließlich legte niemand Beweise für ihre Sympathien für die Gülen-Bewegung vor, geschweige denn für ihre angebliche Beteiligung am Putsch. Man habe ihr nicht einmal gesagt, warum genau sie im Gefängnis sitzt. Vergeblich wartete sie auf einen fairen Prozess. Der wohl schwerste Vorwurf Mercans: Sie sei in der Haft gefoltert worden. Das türkische Gericht lehnte die Klage Anfang August trotzdem ab.

Mercan gab nicht auf. Um freizukommen, aber wohl auch, um ein Signal zu senden, das weltweit Beachtung finden sollte, reichte die junge Frau Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein - die erste Klage dieser Art, mit der sich diese internationale Institution zu befassen hatte. Das Urteil, das das Gericht nun gefällt hat, dürfte wider Erwarten allerdings kaum Symbolwirkung entfalten. Es stellt die "Säuberungsaktionen" des türkischen Staates nicht infrage.

"In seinem Urteil im Fall Mercan gegen die Türkei erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage einstimmig für ungültig", heißt es in einer Mitteilung aus Straßburg. Wie kann das sein?

Straßburg beruft sich auf alte Fälle

Tatsächlich ist Mercans Klage vor allem aus einem Grund gescheitert: Formalia. Für Klagen vor dem EGMR gilt: Sie sind erst zulässig, wenn der nationale Klageweg restlos ausgeschöpft ist. Mercan hätte sich also, so die Richter aus Straßburg, zunächst an das türkische Verfassungsgericht wenden müssen.

Mercan wusste das, spekulierte aber offenbar darauf, dass der EGMR die türkische Justiz nicht mehr als unabhängig betrachtet. Sie gab in ihrer Klage an, dass sie vom türkischen Verfassungsgericht keine faire Behandlung mehr erwarte und verwies auf zwei Verfassungsrichter und diverse Mitarbeiter der Behörde, die, wie sie selbst, festgenommen und ins Gefängnis gesteckt wurden.

Doch den Straßburger Richtern genügten diese Einwände nicht. Sie verweisen darauf, dass Mercan es zumindest hätte versuchen müssen. "Die Sorge, die Richter des Verfassungsgerichts könnten parteiisch sein, entbinden sie nicht von der Pflicht, bei diesem Gericht Klage einzureichen", heißt es in der Erklärung aus Straßburg. Mehr noch: Die Straßburger Richter deuten an, dass sie die Arbeit der türkischen Justiz nicht grundlegend infrage stellen, sondern davon ausgehen, dass das Verfassungsgericht auch dieser Tage noch imstande sei, eine mögliche unrechtmäßige Behandlung Mercans zu erkennen und abzustellen. Das Gericht verweist bei dieser Argumentation auf frühere Klagen, nach denen das türkische Verfassungsgericht die Freilassung von Verdächtigen erwirkte. Darunter ist auch der Fall des ehemaligen "Cumhüriyet"-Chefredakteurs Can Dündar. Diese Fälle stammen allerdings ausnahmslos aus Vor-Putsch-Zeiten.

Die türkische Justiz ist vollends überfordert

Für Mercan muss die Nachricht aus Straßburg niederschmetternd sein, denn womöglich befindet sie sich auch fast ein halbes Jahr nach ihrer Festnahme noch in Haft. Auf Anfrage von n-tv.de beim EGMR hieß es: Man wisse nicht, ob sie bereits entlassen worden ist.

Ein zweifelhafter Trost für die junge Juristin ist vielleicht, dass alle, die noch eine Klage beim EGMR erwägen (es liegen bereits 3000 Beschwerden in Straßburg vor), nun wissen sollten, dass ein Verweis auf die angeblich parteiische türkische Justiz bei dem europäischen Gericht nicht verfängt. Zweifelhaft ist dieser Trost, weil der deshalb unumgängliche nationale Klageweg sehr lang sein dürfte.

Das türkische Justizsystem ist überlastet, da durch die Säuberungsaktionen mehr als 3000 Richter und Staatsanwälte fehlen. Die verbliebenen Juristen müssen sich wiederum nicht nur um ihre alltäglichen Arbeiten kümmern, sondern eben auch um die Interessen von mehr als 36.000 Menschen, die Medienberichten zufolge wegen des Putschversuches in Untersuchungshaft sitzen.

Quelle: ntv.de

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