Mittwoch, 24. Juni 2020
Fall Walter Lübcke Korrektur
Am 16.06.2020 haben wir einen Beitrag über den "Lübcke-Prozess" veröffentlicht und dort behauptet, der Rechtsanwalt des Angeklagten Stephan E. - Frank Hannig - habe erfolglos für die AfD kandidiert. Hierzu stellen wir richtig: Frank Hannig hat nicht für die AfD kandidiert.
Quelle: ntv.de