Politik

Verfahren gegen Hartz-IV-Empfänger Mehr Fälle von Missbrauch

Medienberichten zufolge steigt die Zahl der Missbrauchsfälle bei Hartz IV. Zumindest ist die Zahl der Straf- und Bußgeldverfahren gegen die Empfänger gestiegen.

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6,5 Millionen Menschen müssen eine Grundsicherung für ihr Leben beantragen.

(Foto: AP)

Die Zahl der Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165.000 Fälle gestiegen. Dies gehe aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im Hartz-IV-System hervor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Zumeist gehe es um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustünden.

Ertappt wurden dem Bericht zufolge auch deutlich mehr potenzielle Schwarzarbeiter. Die Jahresbilanz zeige zudem auf, dass von den gut 126.000 erledigten Verfahren 39.000 Fälle wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben worden seien. 2008 seien es noch etwa 36.500 Fälle gewesen. Zunehmend mehr Akten von Hilfebedürftigen landen danach auch bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei knapp 13.000 Zahlungsempfängern seien die Akten "mit einem begründeten Straftatbestand an die Staatsanwaltschaft abgegeben" worden. Dies entspreche einem Zuwachs von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Quote von 1,9 Prozent

Insgesamt hatten 2009 laut dem Bericht im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV). Bezogen auf diese Gesamtzahl lag die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei 1,9 Prozent. Darunter fallen auch Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74.000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro. Ein Leistungsmissbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld II grob fahrlässig unrichtig oder unvollständige Angaben über seine Nebeneinkommen oder Vermögen macht.

Unter der Regierung des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder wurden Anfang 2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Der Name Hartz IV geht auf Peter Hartz, ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, zurück.

Quelle: ntv.de, AFP

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