Migrations-Kurswechsel Regierung will Asylverfahren beschleunigen
04.11.2022, 13:02 Uhr (aktualisiert)
Wer am 1. Januar fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, soll ein Jahr Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen.
(Foto: picture alliance / Bildagentur-online/McPhoto)
Die Regierung treibt ihren Kurswechsel in der Migrationspolitik voran. Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht soll ein zweiter Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden. Asylverfahren sollen beschleunigt werden, deren Bewerber einen Anspruch auf behördenunabhängige Beratung bekommen.
Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht hat die Ampel-Regierung ein zweites Gesetzesvorhaben angestoßen, um ihren angekündigten Kurswechsel in der Migrationspolitik voranzutreiben. Das Bundeskabinett beschloss eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Asylverfahren. Diese sieht vor, dass die sogenannte Regelüberprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschafft wird.
Bei dieser Prüfung wird bisher nach einer bestimmten Frist automatisch geschaut, ob es Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gibt. Die Überprüfung soll künftig - auch um das BAMF zu entlasten - nur noch "anlassbezogen" erfolgen. Außerdem sollen Asylbewerber eine behördenunabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Mit der Asylverfahrensberatung sollen zivilgesellschaftliche Akteure betraut werden, die dafür Geld vom Bund erhalten. Für das Jahr 2023 sind dafür 20 Millionen Euro veranschlagt. Ab 2024 wird mit 80 Millionen Euro pro Jahr kalkuliert.
Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung
"Um den Ausländer bestmöglich auf die Anhörung vorzubereiten, soll die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, wenn möglich, bereits vor der Anhörung ansetzen", schlägt das Bundesinnenministerium vor. Die Anhörung im Asylverfahren könne zudem künftig "ausnahmsweise im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen". Kürzer werden sollen auch die Asylklageverfahren bei den Verwaltungsgerichten, die laut Bundesregierung aktuell im Schnitt 26,6 Monate dauern. Hier soll eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung Abhilfe schaffen.
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP wollen auf Basis des Vorschlags bald einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieses Verfahren wurde auch gewählt, weil die FDP anstrebt, dass der Bundestag den Entwurf und das Chancen-Aufenthaltsrecht, über das im Oktober bereits in erster Lesung beraten wurde, möglichst parallel verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländern, die seit mehreren Jahren ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Bleibeperspektive ermöglichen.
Wer am 1. Januar fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, bekommt den Plänen zufolge ein Jahr Zeit, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
(Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 02. November 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, lar/dpa