Rehabilitierung NS-Unrechtsurteile aufgehoben
17.05.2002, 20:17 UhrMehr als 57 Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs werden sämtliche nationalsozialistische Unrechtsurteile gegen Homosexuelle und Deserteure aufgehoben.
Nach einer kontroversen Debatte beschloss der Bundestag gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP eine entsprechende Regelung, die das im August 1998 in Kraft getretene NS-Aufhebungsgesetzes ergänzen soll. Dieses hatte für verurteilte Wehrmachts-Deserteure und Homosexuelle weiterhin eine Einzelfallprüfung verlangt.
Der CDU-Abgeordnete Jürgen Gehb kritisierte in der Aussprache, die pauschale Aufhebung der Urteile sei nicht gerechtfertigt. Dies stelle eine Verklärung der Fahnenflucht dar. Gleichzeitig entstehe der Eindruck, dass diejenigen, die nicht desertiert seien, unwürdig gehandelt hätten. Dies sei skandalös
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Eckhard Pick (SPD), und die SPD-Abgeordnete Margot von Renesse wiesen die Kritik zurück. Pick sagte, mit dem Gesetz von 1998 könnten sich die Betroffenen nicht uneingeschränkt rehabilitiert fühlen, weil sie durch die damit verbundene Beweisführung belastet seien. Diese sei in den vielen Jahren immer schwieriger geworden, und man habe sie als unwürdig empfunden.
Quelle: ntv.de