Politik

Mehr Sach- statt Geldleistungen Nahles will Auszahlungen an Asylbewerber kürzen

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Künftig soll es 22 Euro weniger pro Monat geben.

(Foto: imago/IPON)

Mit der jüngsten Erhöhung des Hartz-IV-Satzes steigt auch der Anspruch von Asylbewerbern auf staatliche Leistungen. Dennoch sollen sie künftig deutlich weniger Geld bekommen.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die Geldleistungen an Asylbewerber deutlich verringern. Der sogenannte Regelbedarf eines allein in einer Wohnung lebenden Flüchtlings soll von derzeit monatlich 354 Euro auf 332 Euro sinken. Dies geht aus einer Information hervor, die von SPD-Vizefraktionschefin Carola Reimann an die SPD-Abgeordneten verschickt wurde.

Die Leistungssätze sinken demnach um gut sechs Prozent, weil Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung herausgerechnet und als Sachleistung erbracht werden sollen. In Regierungskreisen wurden die Eckpunkte bestätigt. Durch die Veränderungen bei Stromkosten und Wohnungsinstandhaltung würden die Leistungssätze zwar verringert, jedoch ohne Abstriche bei den materiellen Leistungen, hieß es.

Die Kürzung der Bedarfssätze geht vor allem auf Absprachen in der großen Koalition zurück, auf die Unions-Politiker gedrungen hatten. Demnach soll bei Flüchtlingen stärker auf Sachleistungen gesetzt werden. Gleichzeitig wird aber der rechnerische Betrag für den persönlichen Bedarf von Flüchtlingen ähnlich wie bei Hartz-IV-Beziehern erhöht.

Die Anpassung der Regelbedarfsstufen für erwachsene Asylbewerber und Kinder folgt im Grundsatz der Neuregelung der Hartz-IV-Sätze in der Arbeitslosengrundsicherung, die das Ministerium Ende August auf den Weg gebracht hat.  Die Hartz-IV-Sätze werden vor allem wegen der Preissteigerung im nächsten Jahr leicht angehoben um fünf Euro auf 409 Euro.

Bis zu 200 Euro für Ehrenämter

Bei den Asylbewerberleistungen ist die Sache komplizierter. Bei ihnen wird unterschieden zwischen "notwendigem Bedarf" etwa für Ernährung und Kleidung und "notwendigem persönlichen Bedarf" zum Beispiel für Busfahrten oder Telefon. Dies soll ermöglichen, dass die Bedarfe von Asylbewerbern je nach Art der Unterbringung als Sach- oder Geldleistung erbracht werden können. Bei Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird der notwendige Bedarf zwingend als Sachleistung erbracht, der persönliche vorrangig als Sachleistung.

Zudem will die Koalition stärker auf Sachleistungen setzen. Der Entwurf sieht laut dem von Reimann an die Abgeordneten verbreiteten Papier vor, dass für einen allein lebenden Asylbewerber der notwendige Bedarf von 219 auf 187 Euro verringert wird, weil Strom und Wohnungsinstandhaltung gesondert als Sachleistungen erbracht würden.

Damit wird laut Entwurf eine Vereinbarung aus den Gesprächen zum Integrationsgesetz umgesetzt. Der notwendige persönliche Bedarf würde dagegen um zehn Euro auf 135 Euro erhöht. Für ehrenamtliche Tätigkeiten von Asylbewerbern gebe es einen Freibetrag von 200 Euro monatlich, der nicht auf die Leistungen angerechnet werde.

Quelle: ntv.de, mbo/rts

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