Politik

Gesetz soll Angehörige entlasten Nur Gutverdienende sollen für Pflege zahlen

Das Gesetz soll sowohl bei älteren pflegebedürftigen Menschen, als auch bei pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung greifen.

Das Gesetz soll sowohl bei älteren pflegebedürftigen Menschen, als auch bei pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung greifen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wenn Familienmitglieder gepflegt werden müssen, sollen nur noch Gutverdienende künftig zur Kasse gebeten werden: Wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, soll dazuzahlen. Die Kommunen fürchten Kosten in Milliardenhöhe.

Familienangehörige von Pflegebedürftigen werden künftig weit seltener als bisher für deren Unterhalt zur Kasse gebeten. Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, soll noch finanziell herangezogen werden. Das Kabinett beschloss dazu jetzt das Angehörigen-Entlastungsgesetz von SPD-Sozialminister Hubertus Heil, das nun das parlamentarische Verfahren durchläuft.

Bei den Kommunen gibt es Kritik an der Neuregelung, weil Kosten in Milliardenhöhe befürchtet werden. Es sei "grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Daran sollte nicht gerüttelt werden."

Der Sozialverband VdK begrüßte Heils Vorhaben hingegen. Das Gesetzesvorhaben sei "ein wichtiger Schritt", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Funke-Medien. Viele ältere Menschen schreckten davor zurück, Hilfe vom Sozialamt in Anspruch zu nehmen. "Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden", sagte Bentele.

Gesetz betrifft auch Menschen mit Behinderung

Das neue Gesetz soll zudem die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen entlasten. Sie müssen sich bislang an den Kosten für Maßnahmen der Eingliederungshilfe beteiligen - etwa wenn es für Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Wohnung oder Gebärdensprachdolmetscher geht. Auch hier gilt künftig der Freibetrag von einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro, bis zu dem die Angehörigen nicht herangezogen werden.

Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Geplant ist etwa ein Budget für Ausbildung. Damit sollen sie unterstützt werden, wenn sie eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Behindertenwerkstatt gefördert - allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe.

Quelle: ntv.de, aeh/AFP/dpa

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen