Christian Klar hilft Abgeordneten Politiker erzürnt Mitarbeit von Ex-Terroristen
20.02.2016, 16:34 Uhr
Ein Bild von Christian Klar aus dem Jahr 1992. Damals stand der fürhere RAF-Terrorist als Zeuge in einem RAF-Mordprozess für Gericht.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein Hausausweis für einen ehemaligen RAF-Terroristen? Das kam für den Bundestag nicht in Frage. Aber die Geschichte geht noch weiter: Dass ein verurteilter Mörder für einen Abgeordneten arbeitet, erbost auch die Politiker.
Die Tätigkeit des früheren RAF-Terroristen Christian Klar für den Linken-Abgeordneten Diether Dehm hat im Bundestag für Wirbel gesorgt. Der Unions-Innenexperte Stephan Mayer nannte es in einer Parlamentsdebatte "schäbig", dass Dehm das frühere Mitglied der "Rote Armee Fraktion" (RAF) für sich arbeiten ließ. "Das ist aus meiner Sicht ein Skandal."
Wie die "Bild"-Zeitung berichtete, erboste sich auch der CDU-Politiker Albert Weiler während der Debatte über den Fall: "Das ist ein verurteilter Mörder", soll er seinen Abgeordneten-Kollegen erinnert haben. "Der Feind der Demokratie hat nichts im Herzstück der Demokratie zu suchen."
Der wegen Mordes verurteilte Klar hat gegen Honorar den Internet-Auftritt Dehms gestaltet. Die Linksfraktion verteidigte Klars Tätigkeit für Dehm. Klar habe 26 Jahre Freiheitsentzug für die von ihm begangenen Taten bekommen, sagte die rechtspolitische Sprecherin Halina Wawzyniak dem "Berliner Kurier". "Mit der Verbüßung dieser Freiheitsstrafe ist die strafrechtliche Schuld abgetragen. Eine weitere Bestrafung ist in einem Rechtsstaat nicht vorgesehen." Die Tätigkeit sei ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung, sagte Wawzyniak.
"Sicherheitsbedenken" beim Hausausweis
Dehm hatte sich um einen Hausausweis für Klar bemüht. Dieser war laut einem Parlamentssprecher jedoch wegen "Sicherheitsbedenken" abgelehnt worden. Der Fall beschäftigt inzwischen auch den Ältestenrat des Parlaments. Der Vorgang werde geprüft, heißt es aus Kreisen des Gremiums.
Der mittlerweile 63 Jahre alte Klar war in den 1970er Jahren einer der führenden Köpfe der zweiten Generation der RAF. 1985 wurde er vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu sechsmal lebenslanger Haft plus 15 Jahren verurteilt.
Dabei befand ihn das Gericht aller Taten der RAF seit 1977 für schuldig, darunter die Morde an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem Dresdner-Bank-Vorstandssprecher Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Klar wurde Ende 2008 aus der Haft entlassen.
Quelle: ntv.de, kpi/dpa/AFP