"Volksverräterin", "blöde Schlampe" Polizei ermittelt wegen Hass gegen Merkel
28.08.2015, 13:20 Uhr
Merkel schlug massiver Hass in Heidenau entgegen.
(Foto: dpa)
Die Polizei ermittelt wegen verbaler Attacken auf Kanzlerin Merkel gegen eine noch nicht eindeutig identifizierte Frau in Heidenau. Sie hatte Merkel derart attackiert, dass man von "verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen" sprechen kann.
Nach den in einem Internetvideo dokumentierten Hasstiraden einer Demonstrantin gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Heidenau ermittelt die sächsische Polizei gegen die Frau wegen "verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen". Das teilte ein Sprecher der Polizei in Dresden mit. Bei YouTube war ein einminütiges Video aufgetaucht, in dem die Frau lautstark "wüste Beleidigungen" von sich gibt. Die Identität der Frau ist noch ungeklärt.
Die Aufnahme war am Mittwoch während des Merkel-Besuchs in der Heidenauer Flüchtlingsunterkunft entstanden. In der Stadt bei Dresden war es am Wochenende zu schweren ausländerfeindlichen Krawallen gekommen. Rechtsextreme und Sympathisanten hatten auch gegen die Bundeskanzlerin protestiert und diese etwa mit "Volksverräter"-Rufen und beleidigenden Gesten bedacht. Dabei entstand offenbar auch das Video der Frau, die ein "Volksverräter"-Schild hält und dabei "Volksverräterin" und "blöde Schlampe" schreit. Laut "Bild"-Zeitung hat der Kameramann die Frau identifiziert. "Wir prüfen das", sagte der Polizeisprecher.
Ermittlungen gegen die Unbekannte seien am Donnerstag eingeleitet worden, nachdem Polizisten auf die fragliche Aufnahme aufmerksam geworden seien, sagte der Polizeisprecher weiter. Die Einstufung des Vorfalls als "verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen" ist nach Angaben des Polizeisprechers vorläufig. Es kämen auch andere Straftatbestände in Frage, vor allem Beleidigung.
Wegen der "verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen" kann gemäß der Bestimmungen von Paragraf 90b des Strafgesetzbuchs belangt werden, wer diese Institutionen öffentlich "in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt". Der Strafrahmen dafür reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft.
Quelle: ntv.de, ppo/AFP/dpa