Politik

Regierung debattiert Gesetzentwurf Sterbehilfe entzweit Koalition

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Juristische Grauzone: Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, die Beihilfe zum Selbstmord derzeit aber nicht.

(Foto: picture alliance / dpa)

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe will Justizministern Leutheusser-Schnarrenberger für Rechtssicherheit bei einem ethisch hoch umstrittenen Thema sorgen. Vorerst löst ihr Vorhaben aber vor allem eines aus: eine hitzige Debatte - auch in den Reihen der Regierungskoalition.

Der zur Sterbehilfe wird in der Bundesregierung kontrovers diskutiert. Während FDP-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für Verständnis warb, wies der Patientenbeauftragte der Regierung, Wolfgang Zöller von der CSU,

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Bahr: Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, Ärzte zu Sterbehelfern zu machen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium sieht vor, dass auch Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen dürfen. Dies soll immer dann der Fall sein, wenn sie dem Patienten seit langem besonders nahe stehen. Dies wird von Ärztefunktionären und Patientenschützern heftig kritisiert.

Minister Bahr betonte in der "Passauer Neuen Presse": "Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, Ärzte zu Sterbehelfern zu machen." Vieles in der Debatte werde bewusst missverstanden. Es solle ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, "damit die Sterbehilfe eben nicht zum Geschäftsmodell wird".

Zöller macht sich für die Palliativmedizin stark

Bahr teilt nicht die Sorge, dass es durch die Neuregelung zu einem Dammbruch komme. "Der Gesetzentwurf hat ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe zum Ziel. Das wäre ein großer Fortschritt, denn ein solches Verbot hat es bisher nicht gegeben", so der Minister.

Dennoch müsse man berücksichtigen, dass es Krebspatienten oder andere Sterbenskranke gebe, die ihre Angehörigen oder ihre Begleiter in Suizid-Überlegungen einbezögen. "Das sollten wir zur Kenntnis nehmen", sagte Bahr.

Der Patientenbeauftragte Zöller sagte den Zeitungen der WAZ-Gruppe dagegen: "Das Gesetz wird so nicht kommen." Er fügte hinzu: "Es würde reichen, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen." Alle anderen Ausnahmen führten zu mehr Rechtsunsicherheit, meinte Zöller mit Blick auf die Regel, wonach Ärzte in Ausnahmefällen die Sterbehilfe unterstützen können, und warb für die Palliativmedizin. "Stattdessen müssten wir in Deutschland wesentlich mehr investieren, damit todkranke Menschen schmerzfrei und in Würde sterben können", so Zöller.

Derzeit gibt es in Deutschland eine juristische Grauzone. Die aktive Sterbehilfe ist verobten. Straffrei ist es jedoch, Beihilfe zum Selbstmord zu leisten.

Quelle: ntv.de

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