Politik

Beschneidung und Religionsfreiheit Türkei kritisiert Deutschland

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Das Handwerkzeugs eines Beschneiders: Manch ein Rabbi beharrt darauf, den Eingriff ohne Betäubung vorzunehmen.

(Foto: dpa)

Die religiöse Beschneidung von Jungen erhitzt weiterhin die Gemüter. Der türkische Europaminister Bagis sieht die Religionsfreiheit in Deutschland gefährdet. Das Urteil des Kölner Landgerichts zeuge "von großer kultureller und historischer Ignoranz". Rituale des Glaubens könnten nicht "willkürlich von Gerichten bestimmt" werden.

Der türkische Europaminister Egemen Bagis sieht durch die Beschneidungsdebatte die Religionsfreiheit in Deutschland in Gefahr. Die Türkei beobachte "mit Verwunderung, dass die ungestörte Religionsausübung in Deutschland nicht mehr gewährleistet" sei, schreibt der Politiker der konservativ-islamischen Partei AKP in der "Süddeutschen Zeitung".

Das Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni, wonach die rituelle Beschneidung von Knaben als strafbare Körperverletzung zu werten sei, stehe im Widerspruch zum Recht auf Religionsfreiheit und zeuge "von großer kultureller und historischer Ignoranz". Das Beschneidungsgebot sei für religiöse Juden und Muslime "unverhandelbar". Das Ritual sei letztlich eine Frage des Glaubens, "deren Grenzen nicht willkürlich von Gerichten bestimmt werden dürfen".

Er hätte sich gewünscht, schreibt der türkische Minister weiter, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlicher ihre Solidarität auch mit den in Deutschland lebenden Muslimen gezeigt hätte - dies wäre aus seiner Sicht ein Zeichen gegen die zunehmende Islamfeindschaft im Land gewesen.

Ethikrat empfiehlt Kompromiss

Die Experten des Deutschen Ethikrats hatten sich einstimmig für die gesetzliche Zulassung von Beschneidungen unter Vorbehalten ausgesprochen. Bedingung sind eine "qualifizierte Schmerzbehandlung, eine fachgerechte Durchführung und ein entwicklungsabhängiges Vetorecht des Betroffenen". Letzteres sei "natürlich alters- und einsichtsfähigkeitsabhängig" und betreffe vor allem die Muslime. Bei Juden werden Beschneidungen in der Regel am achten Tag nach der Geburt vorgenommen.

Für den Ethikrat ist es auch wichtig, "dass fachliche Standards entwickelt und evaluiert werden unter Mitwirkung der Betroffenen und der beteiligten Gruppen".

Quelle: ntv.de, dpa

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