Politik

Terroristensuche in Gefahr? Umstrittene Rasterfahndung

Nach der gestrigen Gerichtsentscheidung in Nordrhein-Westfalen hat der niedersächsische Innenminister Heiner Bartling an die Länder Hessen, Berlin und Nordrhein-Westfalen appelliert, ihre Gesetze zur Rasterfahndung nachzubessern und so eine Fortsetzung der Aktion zu ermöglichen. Wenn die Rasterfahndung nicht flächendeckend im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehe, könne dies den Erfolg der Fahndung nach mutmaßlichen islamistischen Terroristen schmälern, sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Bartling betonte, er setze weiter auf die Rasterfahndung. Das gelte auch, wenn dagegen in Niedersachsen Klagen eingereicht werden sollten. Für Niedersachsen besteht nach Bartlings Auffassung kein Änderungsbedarf.

Weitere Klagen anhängig

Auch Hamburg hält an der Rasterfahndung nach so genannten "Schläfern" islamistischer Organisationen fest. Gerade in der Hansestadt gebe es genug Gründe für die Maßnahme, sagte ein Sprecher der Innenbehörde. Mehrere der Todespiloten der Anschläge vom 11. September in den USA lebten jahrelang ungestört in Hamburg.

Auch in Hamburg wird die Rasterfahndung derzeit juristisch überprüft. Wann das Verwaltungsgericht Hamburg über die Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung entscheidet, ist noch unklar. Zuletzt waren in der Hansestadt 140 ausländische Studenten im Rahmen der Rasterfahndung zu Gesprächen ins Polizeipräsidium geladen worden.

Komplett oder teilweise unrecht

In Berlin und Hessen hatten Gerichte die Rasterfahndung bereits für unzulässig erklärt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte der nach den Terroranschlägen vom 11.September eingeleiteten Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen am Montag zumindest Grenzen gesetzt. Die Fahndung hätte sich auf Personen beschränken müssen, die die Staatsangehörigkeit eines verdächtigen Landes besitzen oder islamischer Religionszugehörigkeit sind, teilte eine Gerichtssprecherin in Düsseldorf mit. Bei Betroffenen mit deutscher Staatsangehörigkeit sei die Maßnahme nicht verhältnismäßig gewesen.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September übermittelten die Einwohner-Meldeämter, die Hochschulen und das Ausländer-Zentralregister personenbezogene Daten aller zwischen 1960 und 1983 geborenen Männer an die Polizei zum Datenabgleich. Die Befürworter dieser Fahndungsmethode argumentieren, dass es auch für mögliche Anschläge in Deutschland "hinreichende Anhaltspunkte" gegeben habe.

Quelle: ntv.de

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