Medienbehörde: Ice-T zu gefährlich Ungarn leitet erstes Verfahren ein
01.01.2011, 14:31 UhrDas umstrittene neue Mediengesetz ist weniger als einen Tag alt, da greift Ungarn das erste mal durch. Auf einem privaten Radiosender läuft ein Song von Ice-T, dessen Slang kaum jemand versteht, der aber jugendgefährdend sein soll. Der US-Rapper freut sich per Twitter über die unverhoffte Werbung.
Die ungarische Medienbehörde NMHH hat die Erweiterung ihrer Befugnisse gleich am ersten Tag genutzt, um ein Verfahren gegen den Budapester Privatsender Tilos Radio einzuleiten. Das Aufsichtsamt beanstandete, dass der Sender den angeblich jugendgefährdenden Song "It's on" des US-Rappers Ice-T gesendet hat. Wie ungarische Medien berichteten, nahm die sozialistische Oppositionspartei MSZP den Sender in Schutz. Ob und wie Tilos Radio bestraft wird, war zunächst unklar.
Rapper Ice-T reagierte per Twitter auf den Skandal. "Die Welt hat immer noch Angst vor mir", schrieb er ironisch. Tilos Radio machte geltend, dass die Ungarn den amerikanischen Slang im Song ohnehin nicht verstünden, so dass eine jugendgefährdende Wirkung nicht zu befürchten sei.
Urheberrechtliche Probleme?
Die Oppositionspartei MSZP fragte in einem offenen Brief an NMHH, ob die Behörde die von ihr veröffentlichte Übersetzung des Rap-Textes ins Ungarische selbst finanziert habe und ob die ungarische Textversion als "amtliche" Übersetzung zu betrachten sei. Sollte NMHH eine fremde Übersetzung veröffentlicht haben, würde dies urheberrechtliche Probleme aufwerfen, schrieb MSZP weiter.
Mit dem Jahreswechsel trat auch das Mediengesetz in Kraft, durch das NMHH nun alle ungarischen Medien kontrolliert, auch den Inhalt ihrer Botschaften. Bei Verstößen gegen vage Vorschriften im Mediengesetz drohen hohe Geldstrafen, die für manche Medien den Ruin bedeuten können. NMHH wird direkt von der rechtspopulistischen Regierung Ungarns kontrolliert. Deshalb stieß das Gesetz international auf heftige Kritik. Alle ungarischen Oppositionsparteien wollen gegen das Gesetz beim Verfassungsgericht klagen.
Quelle: ntv.de, dpa