Länder beenden Entschädigung Ungeimpfte gehen ab November leer aus
22.09.2021, 14:07 UhrWer sich impfen lassen kann, aber nicht impfen lassen will, muss sich ab November auf Unannehmlichkeiten einstellen. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschließen, dass ungeimpfte Arbeitnehmer im Fall einer Corona-Quarantäne kein Geld mehr bekommen.
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich in einem Beschluss. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.
Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.
Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.
Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.
Erkrankte bekommen weiterhin Geld
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften. "Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?", sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.
Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek aus Bayern, sagte der "Rheinischen Post": "Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung." Wer selbst erkranke - was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei - bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch.
Kritik an der Regelung kam erneut vom Deutschen Gewerkschaftsbund. DGB-Chef Reiner Hoffmann verwies im RBB-Inforadio darauf, dass die Arbeitgeber nunmehr den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen müssten, um die Entschädigungszahlungen beantragen zu können. "Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, weil es zum Teil dann auch dazu führen kann, dass sensible Gesundheitsdaten der Beschäftigten offengelegt werden müssen", sagte Hoffmann. Dies mache das ganze kompliziert und konfliktträchtig. Die Politik müsse sich ehrlich machen und überlegen, ob sie eine allgemeine Impfpflicht wolle.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelung. Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte der Nachrichtenagentur AFP: "Wer nicht mitmacht, ist raus. Doch so funktioniert das deutsche Gesundheitssystem nicht." Weder Impfstatus, Alter, Pflegebedürftigkeit, Krankheiten, Essgewohnheiten noch Hobbys seien bisher Kriterien für Solidarleistungen. "Mit der heutigen Entscheidung haben die Gesundheitsminister diesen ethischen Konsens aufgelöst."
Quelle: ntv.de, fzö/dpa/AFP