Deutscher Steuersünder geht leer aus Vaduz kippt Entschädigung
23.07.2010, 18:42 UhrEin deutscher Immobilienhändler erhält nach seiner Enttarnung und Verurteilung als Steuerhinterzieher nun doch keine Entschädigung durch die Liechtensteiner Fürstenbank für seine millionenschwere Bewährungsauflage. Der Steuersünder wirft der Bank vor, ihn zu spät über den Datenklau informiert zu haben.

Die ehemalige Liechtensteiner Vermögensverwaltungsbank LGT war im Berufungsverfahren erfolgreich.
(Foto: picture alliance / dpa)
Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Vermögensverwaltungsbank LGT muss einem deutschen Steuersünder nun doch keinen Schadenersatz zahlen, weil sie ihn nicht frühzeitig genug über den Diebstahl von Kundendaten informiert hatte. Wie die Liechtensteiner Wirtschaftswochenzeitung „Wirtschaft regional“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf ein Urteil des Obergerichts in Vaduz berichtet, muss die Bank des Fürsten von Liechtenstein nicht für die millionenschwere Bewährungsauflage des deutschen Steuerhinterziehers aufkommen.
Das Liechtensteiner Obergericht kassierte ein erstinstanzliches Urteil des Fürstlichen Landgerichts vom Februar, in dem dem Mann aus Bad Homburg ein Schadenersatz von 7,3 Millionen Euro zugesprochen worden war. „Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Es hat den Antrag auf Schadenersatz als nicht begründet angesehen“, sagte ein Sprecher der Liechtensteiner Fiduco Treuhand. Fiduco hatte die frühere LGT Treuhand 2009 übernommen.
Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro
Der deutsche Immobilienhändler war nach dem Datenklau bei der früheren LGT Treuhand im Februar 2008 als Steuersünder aufgeflogen. Vom Landgericht Bochum wurde er im Juli 2008 unter anderem zu einer Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro verurteilt. Der Unternehmer verklagte die Treuhandfirma im September 2009 wegen des Datendiebstahls auf Schadenersatz. Das Landgericht Vaduz sprach ihm im Februar 2010 einen Anspruch auf Ersatz der Bewährungsauflage zu. Die Treuhandfirma habe den Kläger zu spät über den Datenklau informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige unmöglich gemacht, urteilte der Richter. Dieses Urteil kippte das Obergericht nun überraschend.
Laut dem Bericht dürfte das juristische Tauziehen mit dem zweitinstanzlichen Urteil aber nicht zu Ende sein. Der Bad Hamburger wolle gegen das vor einigen Tagen ergangene Urteil Einspruch beim Obersten Liechtensteiner Gerichtshof in Vaduz einlegen, berichtete die Zeitung.
Der Unternehmer war einer jener Steuersünder, die vor gut zwei Jahren aufgeflogen waren, nachdem ein früherer Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft die CD, die Datensätze mehrerer hundert Bundesbürger enthielt, für 4,5 Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Das führte später unter anderem dazu, dass der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde.
Quelle: ntv.de, dpa/rts