Politik

Deutschland und Polen zufrieden Vertriebenen-Klage abgewiesen

Eine Grundrechtsbeschwerde deutscher Vertriebener gegen Polen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die 23 deutschen Beschwerdeführer, vertreten durch die Preußische Treuhand GmbH, hatten wegen ihrer Vertreibung von ihrem Grundbesitz während des Zweiten Weltkriegs eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum geltend gemacht.

Der heutige polnische Staat habe seinerzeit keine rechtliche oder faktische Kontrolle über diese damals zu Deutschland gehörigen Territorien gehabt und könne daher nicht für die Vertreibung verantwortlich gemacht werden, hieß es in der Entscheidung des Gerichtshofes nach Angaben eines Sprechers von Donnerstag in Straßburg. Die Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen, noch vor einer Prüfung des eigentlichen Anliegens.

Unsicherheiten vom Tisch

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Polens Ministerpräsident Donald Tusk begrüßten die Abweisung der Klage. Damit sei die Position der Bundesregierung bestätigt worden, sagte Merkel am Donnerstag nach einem Treffen mit Tusk in Berlin. Die Entscheidung sei ein "wichtiges Signal", damit es künftig keine Unsicherheiten mehr gebe. Tusk sprach von einer "guten Lösung" für Deutschland und Polen. Das Problem habe damit nach Jahren "ein definitives Ende" gefunden.

Auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) lobte die Straßburger Entscheidung. Mit der Abweisung sei bestätigt worden, dass es im deutsch-polnischen Verhältnis keine offenen Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gebe, sagte Steinmeier in Berlin.

Die Kläger hatten behauptet, sie seien nach dem 19. Oktober 1944 durch polnische Behörden gezwungen worden, ihre Wohnorte zu verlassen. Der Gerichtshof wies auch das Argument zurück, dass Polen zu keiner Zeit Gesetze über Wiedergutmachung oder die Rückgabe von Grundbesitz verabschiedet habe, um das erlittene Unrecht wiedergutzumachen.

Besitz nicht zurückerstatten

Die Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention seien nicht verpflichtet, Besitz zurückzuerstatten, der vor Unterzeichnung der Konvention enteignet worden sei. "Staaten sind frei in ihrer Entscheidung, die Bedingungen einer Rückerstattung festzusetzen", befanden die Straßburger Richter. Polen ist der Konvention 1991 beigetreten. Ziel der 2000 als Selbsthilfegruppe gegründeten Preußische Treuhand ist es, während des Zweiten Weltkriegs enteignete Besitztümer und Ländereien Deutscher zurückzuerlangen.

Quelle: ntv.de

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