Politik

143 Euro Taschengeld Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?

32799159.jpg

Karlsruhe hat 2012 entschieden: Asylbewerber haben Anspruch auf einen Minimalbeitrag zum menschenwürdigen Existenzminimum.

(Foto: picture alliance / dpa)

Asylbewerber haben das Recht auf ein Existenzminimum – die Versorgung ist gesetzlich festgelegt. Thomas de Maizière schlägt vor, weniger Bargeld und mehr Sachleistungen zu verteilen. Geht das überhaupt?

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat eine Debatte über Standards und Leistungen für Asylbewerber in Deutschland angeregt. Er will unter anderem das sogenannte Taschengeld für Flüchtlinge unter die Lupe nehmen. Vorstöße zur Überprüfung staatlicher Leistungen für Asylbewerber gab es bereits früher schon. Welche Hilfen erhalten Flüchtlinge hierzulande?  

Wie ist die Hilfe für Asylbewerber organisiert?

Während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts erfolgt die Versorgung von Asylbewerbern nach den Regeln eines gesonderten Hilfesystems, das von den Strukturen des sonstigen Sozialstaats abgetrennt ist und eigene Stellschrauben hat. Festgelegt werden diese im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Auch nach 15 Monaten bleiben die Betroffenen in diesem System, dann gelten analog die gleichen Regeln wie bei Hartz IV.

Die nach AsylbLG gewährten Hilfen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: aus einem Betrag zur Deckung des "notwendigen Bedarfs" und einer gewissen zusätzlichen Bargeldsumme "zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens". Dieser individuelle Bestandteil wird stets bar ausgezahlt. Wie die Leistung für "notwendigen Bedarf" bereitgestellt wird, hängt auch von den Umständen ab.

Wonach richtet sich die Art der Leistungsgewährung?

Laut Gesetz müssen alle Asylbewerber während ihrer ersten Monate in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, wo ihnen der "notwendige Bedarf" in Form von Unterkunft und Gemeinschaftsverpflegung gestellt wird. Es gibt in dieser Phase keine individuelle Abrechnung von Grundleistungen, ausgezahlt wird nur Taschengeld.

Nach einer gewissen Zeit wechseln die Bewerber dann in zentrale oder dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte, die in der Regel über die Kommunen verteilt liegen. Hier wird es komplizierter: Dem AsylbLG zufolge sollen die örtlichen Behörden ihnen in dieser Stufe "vorrangig" Geldzahlungen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Essen, Trinken und Kleidung aushändigen. Falls "erforderlich", kann dies demnach aber auch weiter über Sachleistungen oder Gutscheine geschehen. Die Kosten für die Unterkunft übernehmen direkt die Ämter.

Wie hoch sind die Leistungssätze für Asylbewerber?

Erwachsene Asylbewerber haben je nach Lebenssituation aktuell einen Anspruch auf Leistungen zwischen 287 und 359 Euro pro Monat. Alleinstehende erhalten mehr als Erwachsene, die sich einen Haushalt teilen. Bei einem Alleinstehenden setzt sich dieser Betrag derzeit aus Grundleistungen für den "notwendigen Bedarf" von 216 Euro und einer Bargeldkomponente von 143 Euro zusammen.

Wie hat sich die Höhe der Leistungen entwickelt?

Jahrelang hatte die Regierung die Leistungssätze für Asylbewerber deutlich unter denen des Hartz-IV-Systems gehalten. Das aber verbot das Bundesverfassungsgericht 2012. Es wies darauf hin, dass sich die Hartz-IV-Sätze am menschenwürdigen Existenzminimum orientierten und es daher nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei, Asylbewerbern diesen Minimalbetrag zum Beispiel aus "migrationspolitischen" Gründen vorzuenthalten.

Kann die Politik die Leistungen jetzt einfach kürzen?

Das ist eine schwierige Frage. De Maizière selbst wies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin, das "relativ enge Grenzen" setze. Die Richter billigten der Regierung aber durchaus Gestaltungsspielräume zu - etwa bei der Gewährung von Sach- statt Geldleistungen.

Die Höhe des Taschengelds etwa könnte also keineswegs in Stein gemeißelt sein. Und es gibt auch noch andere Stellschrauben, die mit den Leistungsansprüchen nach dem AsylbLG unmittelbar gar nichts zu tun haben und Begehrlichkeiten wecken könnten: Das Gesetz definiert zwar Geldbeträge zur Deckung des Lebensunterhalts auf individueller Basis. Es schweigt sich jedoch darüber aus, welche Standards etwa bei der davon bezahlten, behördlich organisierten Unterkunft oder Verpflegung konkret einzuhalten sind.

Quelle: ntv.de, Sebastian Bronst, afp

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen