Die Bombe in der Stollendose Zeugen entlasten Mundlos und Böhnhardt
05.06.2014, 21:39 Uhr
Die Zeugin und Tochter der Familie erlitt Anfang 2001 schwere Verletzungen als sie die Dose öffnete und zur Explosion brachte.
(Foto: dpa)
Wer war der Sprengstoffbote in Köln? Bislang glaubte die Bundesanwaltschaft, dass Mundlos oder Böhnhardt die Bombe in dem Lebensmittelladen platzierte. Ausgerechnet bei der Vernehmung der Opferfamilie erfährt die Verteidigung einen kleinen Triumph.
War es wirklich einer der Männer des NSU-Trios, der im Dezember 2000 einen Sprengsatz im Geschäft einer deutsch-iranischen Familie an der Probsteigasse in Köln versteckte? Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt: Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt, einer der beiden sei der Täter. Die Anwältin der Opfer-Familie, Edith Lunnebach, ist sich da weniger sicher: "Das ist die Frage, die wir uns stellen: Wer ist der Mann gewesen?"
Für die Verteidigung von Beate Zschäpe war am Ende des 118. Verhandlungstages sogar klar: Weder Uwe Mundlos noch Uwe Böhnhardt kommen als Täter für den Anschlag in Köln infrage. Der Mann, um den es geht, wer auch immer es war, betrat in der Vorweihnachtszeit 2000 das Geschäft der Familie. In der Hand trug er einen Weidenkorb, in dem bereits eine Christstollen-Dose lag. "Er hat eine Runde gedreht in meinem Laden und eine Flasche Jack Daniels und eine Tüte Chips in seinen Korb gesteckt", sagt der Familienvater mit leiser Stimme in seiner Muttersprache Farsi. Ein Dolmetscher des Gerichts übersetzt.
Dann ging der Mann zur Kasse, erinnert sich seine jüngste Tochter. "Als er in die Tasche griff, fiel ihm auf, dass er sein Portemonnaie nicht dabei hatte." Der Mann habe darauf bestanden, den Korb im Laden zu lassen, während er schnell das Geld holen wollte. Er verließ das Geschäft und kehrte nicht mehr zurück. Wenige Wochen später, nachdem Weihnachten und Neujahr vorüber waren, öffnete die ältere Schwester die Christstollen-Dose und löste damit den Zünder der Bombe aus. Die Explosion verletzte sie schwer, bis heute ist die junge Frau von Narben gezeichnet.
Ein Raunen geht durch den Saal
Vater und Tochter beschreiben den Mann in langen Fragerunden im Gericht übereinstimmend als schmächtig, klein, mit längeren lockigen oder welligen Haaren bis über die Ohren. Haarlänge "bis auf Kinnhöhe", wie die Tochter sagt. Das Gesicht "schmal und knochig", erinnert sich der Vater. Immer wieder fragt Richter Manfred Götzl nach und zeigt dann Fotos möglicher Verdächtiger - und da geht dann mehrmals ein Raunen durch den Saal: Beide, Vater und Tochter, bleiben immer wieder bei Fotos des als NSU-Helfer mitangeklagten Holger G. hängen. Der erstarrt jedesmal auf seinem Stuhl, reckt seinen Oberkörper nach vorn und starrt auf die Projektionsleinwand im Gerichtssaal. Dabei bekommt er rote Flecken im Gesicht.
Gleich mehrfach gerät G. in diese Situation, denn es sind zwei Fotos von ihm, die in den Lichtbildmappen stecken, und Vater und Tochter zeigen beide auf immer diese Bilder: ein Porträt und ein Ganzkörperfoto. Die Tochter sagt, nachdem sie das Ganzkörperbild genau betrachtet hat: "Von der Körperstatur, der Körpergröße, der Körperform würde das sehr nahe kommen." Als sie dagegen Fotos von Mundlos und Böhnhardt betrachtet, fällt ihr Befund anders aus: "Ich hatte die beiden ausgeschlossen", erinnert sie sich an ein früheres Polizeiverhör. Jetzt ist sie sich nicht ganz so sicher. "Würde man sich die Haare dazudenken", sinniert sie über ein Foto von Uwe Böhnhardt, "dann würde das vielleicht passen, vielleicht aber auch nicht." Sie ist sich nach so langer Zeit nicht mehr sicher. Als sie das sagt, lehnt sich Holger G. wieder entspannt zurück.
Perfide "Paulchen-Panther"-Bekennervideo
Für die Verteidiger von Beate Zschäpe ist ausgerechnet die Vernehmung der Opferfamilie ein kleiner Triumph - selten in diesem Verfahren, das jetzt seit 118 Verhandlungstagen läuft. Rechtsanwalt Wolfang Stahl gibt am Ende eine Erklärung ab, die es in sich hat. Es sei nicht nur unbewiesen, dass Böhnhardt oder Mundlos Täter in Köln waren, sondern sogar "widerlegt". Vor allem die Aussage des Vaters sei bedeutsam, dessen Täterbeschreibung nicht zu den beiden Terroristen passe. Daran ändere auch das perfide "Paulchen-Panther"-Bekennervideo nichts, denn es enthalte nur Abbilder von Zeitungsberichten, auf die jedermann Zugriff hatte. Das Trio habe sich als "Trittbrettfahrer" mit dem Kölner Anschlag geschmückt.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte, die Täterbeschreibungen der Opferfamilie seien aus dem Ermittlungsverfahren schon bekannt. Die Anklage sei aber davon überzeugt, "dass der Anschlag von den mutmaßlichen NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt worden ist". Die Aussagen von Vater und Tochter könnten keine "andere Bewertung begründen".
Quelle: ntv.de, Christoph Lemmer, dpa