Verfassungsrichter haben es erkannt Das Kopftuchverbot war absurd
13.03.2015, 15:02 Uhr
Was ein Lehrer im Kopf hat, ist nicht an der vorhandenen oder nicht vorhandenen Kopfbedeckung zu erkennen.
(Foto: imago stock&people)
Muslimischen Lehrerinnen wird viel unterstellt - im besten Fall, dass sie arme unterdrückte Wesen seien. Dabei vergessen die Kopftuchgegner: Der Stoff auf dem Kopf entrechtet die Frauen weniger als ein Verbot.
Muslimische Frauen in Deutschland haben ein Problem: Tragen sie ein Kopftuch, stürzen sich alle darauf, egal warum sie es tragen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem jetzt – zumindest in der Schule – einen Riegel vorgeschoben. Pauschale Verbote des Kopftuches im Unterricht für Lehrerinnen sind nicht mehr zulässig. Solche Gesetze hatten mehrere Bundesländer in den vergangenen Jahren erlassen.
Die Entscheidung in Karlsruhe ist ein Schritt in die richtige Richtung. Vorausgesetzt, Schulen geben muslimischen Lehrerinnen in Zukunft öfter die Chance, erst einmal ihre Qualitäten im Unterricht zu beweisen, bevor man sich an einem kleinen Kleidungsstück abarbeitet, das in Deutschland schon beinahe ein Fetisch geworden ist.
Für Schulen, die keine kopftuchtragenden Lehrerinnen in ihrem Kollegium wünschen, bleibt allerdings eine Hintertür. Und die ist ziemlich problematisch. Wenn der Schulfrieden wegen des Kopftuches gefährdet sei, könne der Lehrerin untersagt werden, es zu tragen, erklärte das Gericht. Für viele muslimische Lehrerinnen kommt das einem Berufsverbot gleich. Es ist dabei offenbar unerheblich, ob der Frieden in der Schule von denen gestört wird, die sich am Kopftuch stören und ob ihre Argumente stichhaltig sind. Das Bundesverfassungsgericht hielt immerhin fest, dass die Religionsfreiheit der anderen Menschen in der Schule erst dann angegriffen sei, wenn die Lehrerin zum Beispiel offen für den Islam werbe.
Befürworter eines noch strengeren Kopftuchverbotes behaupten, es handele sich um ein religiöses Symbol, das für die Unvereinbarkeit des Islams mit westlichen Werten stünde. Es gilt vielen auch als Beweis für die Unterdrückung der Frau im Islam schlechthin. Dabei ist längst bekannt, dass die Beweggründe für die Kopfbedeckung so vielfältig sind, wie es Wickeltechniken der oft kunstvoll geschlungenen Stoffhauben gibt. Es ist eine Frechheit, allen muslimischen Lehrerinnen pauschal zu unterstellen, sie seien wahlweise bemitleidenswert oder gefährlich.
Kopftuch lässt keine Rückschlüsse auf Gedanken zu
Wie engstirnig die Vorurteile gegenüber muslimischen Lehrerinnen sind, wird gerade im verhandelten Fall offenbar. Zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen hatten sich durch Arbeitsgerichte bis zum Verfassungsgericht geklagt. Erst jetzt in der letzten Instanz erkannten die Juristen: Gerade diese Frauen streiten für etwas, was so gern als westliche Tugend und Errungenschaft der Frauenrechte verstanden wird, nämlich berufliche Selbstverwirklichung. Verwehrt wird ihnen das indes nicht von ihrer Religion oder vermeintlichen männlichen Vormündern, sondern von illiberalen Gesetzen. Deren Urheber halten sich womöglich für Vorkämpfer der Rechte muslimischer Frauen, erreichen aber glatt das Gegenteil.
Das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, wie plausibel die beiden Klägerinnen dargelegt hätten, dass das Kopftuchverbot ihre Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Tatsächlich tragen muslimische Frauen die Kopfbedeckung aus den unterschiedlichsten Motiven. Es kann Gewohnheit sein oder Gegenstand einer bewussten Entscheidung. Oder auch Ausdruck tiefer Religiosität. Doch keines davon lässt Rückschlüsse auf die Qualität des Schulunterrichts zu.
Genausowenig, wie es Rückschlüsse auf die konkrete Gedankenwelt der betroffenen Lehrerin zulässt. Sie wird hier diskriminiert gegenüber männlichen muslimischen Lehrern, die eben kein besonderes Kleidungsstück tragen, und den vielen deutschen Lehrern, die unterschwellig andere Weltanschauungen vor sich hertragen, vom SPD-Parteibuch bis zum Schwulenhasser oder verkappten Neonazi. Deshalb ist die Neuregelung eine Chance, muslimische Lehrerinnen erst einmal beweisen zu lassen, dass auch sie ihren atheistischen oder christlichen Kollegen in nichts nachstehen.

Sollten Lehrerinnen im Unterricht Kopftuch tragen dürfen?
Quelle: ntv.de