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Elena ist tot, lang lebe Elena! Von wegen Datenschutz

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Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Dem Urteil aus dem Weg gehen?

(Foto: picture alliance / dpa)

Die gespeicherten Daten der Bürger werden gelöscht, der elektronische Einkommensnachweis "Elena" wird eingestellt. Ein Sieg für die Kritiker, die Kläger vor dem Verfassungsgericht, ein Umdenken der Bundesregierung? Nein. Es ist ein Ablenkungsmanöver. Ein Kommentar von Roland Peters.

Der "elektronische Einkommensnachweis", kurz Elena, wird also "schnellstmöglich eingestellt". Seit Anfang 2010 mussten Arbeitgeber monatlich die Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Drei Monate später stand der Bundesregierung bereits eine Verfassungsklage ins Haus, nur Tage, nachdem Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte. Nun begründen die zuständigen Minister die Einstellung mit der fehlenden Verbreitung einer "qualifizierten elektronischen Signatur", also einer von der Bundesnetzagentur zertifizierten Unterschrift.

Jubeln dürfen die Unternehmen, die angeblich Millionen für die Anpassung ihres Personalwesens ausgeben mussten; die Bürger, weil die gespeicherten Daten über sie wieder gelöscht werden sollen; und die Bundesministerien für Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales, weil sie einen Makel ihres Plans als Einsehen oder sogar als Sieg der Selbstkontrolle im Datenschutz verkaufen können. Die zahlreichen Kritiker der staatlichen Sammelwut werden sich durch dieses Manöver nicht blenden lassen.

Das Grundkonzept bleibt

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Gegner der Vorratsdatenspeicherung vor dem Justizministerium in Berlin.

(Foto: picture alliance / dpa)

Schon seit 2008 stand das Konzept der zentralen Speicherung unter Beschuss, besonders die Felder für den Arbeitgeber, in denen Fehlzeiten, Abmahnungen und Kündigungsgründe eingetragen werden können. Der neu ausgefuchste Plan von Schwarz-Gelb: Die Ressorts von Philipp Rösler und Ursula von der Leyen wollen an Elenas statt einen neuen Vorschlag erarbeiten, der ein "einfaches und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung" ermöglichen soll.

Einfach und kostensparend heißt aber: verknüpfte, gespeicherte Daten. Am Grundkonzept wird sich also kaum etwas ändern. Bei Elena war vorgesehen, dass ab 2012 die Sozialbehörden auf Basis ihrer Daten Leistungen hätte auszahlen oder auch verweigern können. Auch das Finanzamt sollte Zugriff bekommen.

Warum Elena jetzt doch zu Grabe getragen wird, kann sich jeder ausmalen. Es geht nicht um den Datenschutz, der nicht gewährleistet ist - oder gar Signaturen -, sondern um die Gefahr, dass das Verfahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standgehalten hätte. Und der damit verbundenen Angst, dass der Traum vom zentralen Datenpool der Bürger endgültig zerplatzt wäre. Bei einem neuerlichen Richterspruch in Karlsruhe.

Quelle: ntv.de

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