Teure Tiere 1500 Euro Unterhalt für Trennungshunde
17.10.2013, 09:48 UhrHunde sind nicht gerade billig, bei größeren Exemplaren kommen schnell mal 50 Euro im Monat für Futter und Tierarztbesuche zusammen. Eine Frau verlangt deshalb von ihrem Ex-Freund, dass der für die gemeinsam angeschafften Tiere Unterhalt bezahlt.
Rechtlich gesehen sind Hunde Sachen – doch bei Trennungen werden sie manchmal ähnlich wie gemeinsame Kinder behandelt. Jetzt entschied d as Oberlandesgericht (OLG) München: Eine Frau bekommt von ihrem früheren Lebensgefährten insgesamt 1500 Euro für den Unterhalt für die gemeinsamen Hunde. Darauf einigten sich die beiden in einem Vergleich. Der Mann muss den Betrag ab Dezember in 100 Euro-Raten pro Monat abbezahlen.
Das Paar hatte 2009 den Hund Wotan angeschafft, ein Jahr später kam die Hündin Cora dazu, die 2011 zwei Welpen warf, Cesar und Lady. Wenig später trennte sich das Paar. Die Tiere blieben bei der Frau, nur Cesar hat sie inzwischen abgegeben. Der Mann habe zugesagt, sich weiter an den Kosten zu beteiligen und mit den Tieren Gassi zu gehen, sagte die Hundebesitzerin vor Gericht. Er hielt dagegen: "Ich darf keinerlei Umgang haben mit den Hunden. Wofür soll ich bezahlen?"
Verkaufen wäre eine Lösung
Das Landgericht München hatte die Unterhaltsklage der Frau zunächst abgewiesen. Vor dem OLG kam sie weiter. Die Kosten pro erwachsenem Hund lägen etwa bei 50 Euro monatlich plus Tierarztkosten. Allerdings sei es wohl kaum zumutbar, "dass man für die Gesamtlebensdauer dieser Hunde den hälftigen Lebensunterhalt bezahlt", stellte der Vorsitzende Richter klar. Grundsätzlich müssten Partner bei Trennungen weiter Lasten und Kosten für gemeinsame Anschaffungen tragen. Die Anschaffung könne auch geteilt oder verkauft werden, so der Richter: "Dann wären die Viecher weg. Sie bräuchten sich auch nicht mehr drum kümmern."
Doch diese Lösung gefiel der Frau - einer Rechtsanwältin, die sich vor Gericht selbst vertrat - nicht: "Es geht darum, dass ein Mensch ein Tier anschafft und dann sagt: Ich habe keinen Bock mehr". Der Richter regte schließlich den Vergleich an, auf den sich die beiden Ex-Partner auch einigen konnten. Nicht immer kommen Hundebesitzer nach einer Trennung glimpflich davon: Nach einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts musste ein Herrchen auch schon bis zum Tod des früheren gemeinsamen Hundes zahlen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa