Dashcam-Videos für die Polizei Autofahrern droht Bußgeld
06.10.2014, 15:40 UhrEine Dashcam soll Beweismittel für Polizei und Versicherer sichern. In Deutschland ist es aber illegal, solche Aufnahmen weiterzugeben. Wer es doch tut, muss zahlen - zumindest wenn die Bayerische Datenschutzaufsicht Wind davon bekommt.

Dashcams sind nicht illegal. Man darf sie Aufnahmen aber nicht weitergeben oder verbreiten.
(Foto: imago/Robert Michael)
In Russland sind Dashcams gang und gäbe - in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener gegen die Autokameras vorgehen. Autofahrern drohen künftig Bußgelder, wenn sie Dashcam-Aufnahmen ins Internet stellen oder sie an die Polizei oder an eine Versicherung weitergeben. Im Extremfall könnten die Beschuldigten mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht an. Man werde jeweils im konkreten Fall prüfen, ob ein Bußgeldbescheid angezeigt sei.
Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt. Aus formalen Gründen hatten die Richter aber einen Behördenbescheid gegen den betreffenden Autofahrer aufgehoben. Der Kläger hatte in mehreren Fällen andere Autofahrer wegen Verkehrsdelikten angezeigt und der Polizei auch seine Dashcam-Aufnahmen zur Verfügung gestellt
Ob auch Datenschutzbehörden anderer Bundesländer verstärkt gegen Videosünder vorgehen wollen, war zunächst unklar. "Dies wird auch von der personellen Kapazität der jeweiligen Landesbehörde abhängen", gab der Präsident des bayerischen Landesamts, Thomas Kranig, zu bedenken. Grundsätzlich seien sich aber alle Landesbehörden in der Frage einig. Nur dann, wenn von Anfang an fest stehe, dass derartige Aufnahmen den privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen, seien die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig. Dann sei die Datenschutzbehörde nicht zuständig.
Quelle: ntv.de, ino/dpa