Ratgeber

Unzulässige Kreditgebühren Banken droht Klagewelle

Banken dürfen für die Bearbeitung von Krediten keine Gebühren verlangen, schließlich erfolgt die Bonitätsprüfung in ihrem eigenen Interesse. Dennoch weigern sich gerade große Institute, zu Unrecht einbehaltene Gebühren zurückzuzahlen. Sie werden nun von hunderten Kunden verklagt.

gericht_rechtsanwalt_hammer.jpg

Zahlreiche Oberlandesgerichte haben die Gebühren für unrechtmäßig erklärt. Eine Grundsatzentscheidung verhindern die Banken bislang.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Banken dürfen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine Gebühren verlangen. Das haben acht Oberlandesgerichte klargestellt. Die meisten Banken haben inzwischen reagiert und die entsprechenden Klauseln gestrichen. Doch mit dem Zurückzahlen von unrechtmäßig einbehaltenen Gebühren tun sich einige von ihnen schwer. Noch kurz vor Weihnachten droht deshalb eine Klagewelle.

Von sich aus überweisen die Banken ohnehin keinen Cent zurück. Das müssen sie auch nicht, solange die Kreditnehmer ihr Geld nicht zurückfordern. Verbraucherschützer und Anwälte raten betroffenen Kunden deshalb, die Banken in die Pflicht zu nehmen. Einen kostenlosen Musterbrief gibt es beispielsweise bei der Stiftung Warentest. Bei vielen Banken reicht das schon, um sich eine Rückzahlung zu sichern. Nach Informationen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden zeigen sich beispielsweise die Creditplus Bank, die DKB, easycredit, die PSD Bank Nord sowie diverse Autobanken einsichtig. Verschiedene Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken hätten gezahlt, nachdem sie von Rechtsanwälten dazu aufgefordert worden seien, so die Stiftung Warentest.

Kreative Ausreden

Bei den Großbanken beißen die Kunden hingegen auf Granit: Deutsche Bank, Targobank, Santander Bank, DSL-Bank und Postbank zahlen aus Prinzip nicht. Und sind dabei um keine Ausrede verlegen, wie ein Blick in den Finblog zeigt, der die Schreiben von Rückzahlungsverweigerern veröffentlicht. So vertritt etwa die Deutsche Bank die Ansicht, die OLG-Urteile würden lediglich Bearbeitungsgebühren im Preisaushang oder Preis-Leistungsverzeichnis verbieten, nicht aber die einmalig im Kreditvertrag vereinbarten Gebühren. Ähnlich argumentiert Santander. Und die Targobank wimmelt Forderungen mit dem Argument ab, die Gebühren seien im Kreditvertrag umfassend dargestellt und damit gültig. Die OLG-Urteile bezögen sich nur auf andere Banken.

Das darf bezweifelt werden, denn tatsächlich zeigen die Oberlandesgerichte eine klare Tendenz, wohin sich die Rechtsprechung orientiert. Recht bekamen die Banken nur vor einigen Amtsgerichten. In höheren Instanzen zogen sie fast immer den Kürzeren - nur ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart endete in einem Vergleich. Endgültige Klarheit würde ein Urteil des Bundesgerichtshofs schaffen, doch das wissen die Banken zu verhindern: Im vergangenen Sommer wäre es fast so weit gewesen, doch dann nahm die Sparkasse Chemnitz ihre Revision vor dem BGH zurück.

Per Klage zur Rückerstattung

Wenn die Bank sich nicht freiwillig bewegt, scheint eine Klage durchaus erfolgversprechend. Dennoch scheuen die meisten Privatpersonen das Risiko. Das liegt sicher auch am relativ geringen Streitwert: Bei Bearbeitungsgebühren zwischen 1 und 3,5  Prozent dürfte es in den meisten Fällen um höchstens 1000 Euro gehen. Ein verlorener Prozess in dieser Größenordnung kostet bis zu 718 Euro. Eine Rechtsschutzversicherung würde das Prozesskostenrisiko zwar übernehmen, kann danach aber kündigen - selbst wenn der Versicherte gewinnt.

Wer nicht selbst klagen möchte, kann seine Forderung an einen Prozessfinanzierer abtreten. So will etwa die Finanzierungsgesellschaft Metaclaims an diesem Donnerstag zwei bundesweite Sammelklagen gegen die Deutsche Bank und die Targobank einreichen. Bislang hätten sich rund 100 Betroffene angeschlossen. Ihr Risiko ist überschaubar: Geht die Klage verloren oder geht Metaclaims pleite, gehen sie leer aus. Gewinnt der Prozessfinanzierer, dann darf er ein Drittel der Summe als Erfolgsbeteiligung behalten.

Verjährung droht

Wer lieber selbst klagt, kann sich von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden unterstützen lassen. Sie hat die Urteile vor den Oberlandesgerichten erwirkt und will nun weitere Klagen einreichen. Etwa 1000 potenzielle Kläger haben sich inzwischen beim beauftragten Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen gemeldet. Rund 100 Klagen will er noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Dabei geht es zunächst nur darum, die Verjährung zu hemmen.        

Die droht allen Verträgen, die im Jahr 2009 abgeschlossen wurden. Denn die Verjährungsfrist bei ungerechtfertigter Bereicherung beträgt nur drei Jahre. Für eine außergerichtliche Rückforderung könnte es bei Verträgen aus 2009 allerdings schon zu spät sein - es sei denn, die Bank reagiert tatsächlich noch in diesem Jahr. Ansonsten lässt sich die Verjährung nur auf dem Gerichtsweg aufhalten. Rechtsanwalt Benedikt-Jansen sieht die Erfolgschancen derzeit bei 80 Prozent. Erste Urteile könnte es im April 2013 geben. 

Ratenkredite im Vergleich

Quelle: ntv.de

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen