Zu dick für den Job? Fettleibigkeit kann Behinderung sein
17.07.2014, 15:49 UhrWenn jemand wegen einer Behinderung entlassen wird oder einen Job nicht bekommt, ist das Diskriminierung. Fettleibigkeit zählt bislang aber nicht als Behinderung. Das könnte sich ändern.

Ab einem BMI von 40 sieht das Gutachten die Grenze zur Behinderung überschritten.
(Foto: imago/blickwinkel)
Fettleibigkeit kann nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof eine Behinderung im Beruf darstellen. Etwa wenn das Übergewicht extrem ist und den Arbeitnehmer daran hindert, gleichberechtigt am Berufsleben teilzuhaben, weil er körperlich und seelisch belastet ist. Das schreibt der Generalanwalt in einem nun veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-354/13).
Das Urteil fällt erst in einigen Monaten. In den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter. Starke Fettleibigkeit würde somit als Behinderung gelten, und das unabhängig davon ob sie durch eine Krankheit verursacht ist oder durch übermäßige Energieaufnahme. Falls ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen dessen starken Übergewichts kündigt, entspräche dies einer Diskriminierung und würde gegen europäisches Recht verstoßen.
Als Grenzwert nennt der Gutachter einen Body-Mass-Index (BMI) von 40. Nach gängiger Definition gilt jemand mit einem BMI zwischen 25 und 29,9 als übergewichtig, bei Werten von 30 oder höher spricht man von Fettleibigkeit oder Adipositas. Beim BMI wird das Gewicht in Kilogramm geteilt durch das Quadrat der Größe (Meter).
Im konkreten Fall ging es um einen Dänen, der mehr als 160 Kilo wog und damit auf einen BMI von 54 kam. Nach 15 Jahren als Tagesvater kündigte ihm seine dänische Gemeinde. Als Grund gab der Arbeitgeber sinkende Kinderzahlen an. Warum von allen Kollegen ausgerechnet er entlassen wurde, konnte die Gemeinde dem Mann aber nicht sagen. Deshalb ging er davon aus, dass seine Adipositas zu der Kündigung geführt habe und verklagte den früheren Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen Diskriminierung. Folgt der EuGH dem Gutachten, wäre der Fall für den Kläger aber noch nicht zu Ende. Dann müsste noch ein nationales Gericht den Fall entscheiden.
Quelle: ntv.de, ino/dpa