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3G-Regel greift Hier gilt jetzt die Anti-Corona-Nachweispflicht

Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten außerdem weiterhin die Basisschutzmaßnahmen.

Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten außerdem weiterhin die Basisschutzmaßnahmen.

(Foto: Marius Becker/dpa/Archivbild)

Wer ab heute öffentliche Innenräume betreten möchte, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Denn die Corona-Inzidenz liegt deutschlandweit über 35. Wo der Nachweis erforderlich ist und wo nicht, lesen Sie hier.

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen seit den vergangenen Wochen kontinuierlich. Bund und Länder hatten sich Mitte des Monats darauf geeinigt, dass bei einer deutschlandweiten Inzidenz von 35 die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) greift. Diese bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler.

Ab heute muss hier nachgewiesen werden, ob man geimpft, genesen oder getestet ist:

  • Altenheime
  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Friseure
  • Nagelstudios
  • Kosmetikstudios
  • Sonnenstudios
  • Massagestudios
  • Tattoostudios
  • Fitnessstudios
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Spielhallen und -banken
  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
  • Bars
  • Restaurants
  • Hotels
  • Konzerte
  • Sportveranstaltungen
  • Kinos
  • Theater, Oper
  • Fahrschulen
  • Flugreisen

Beachtet werden muss, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Geschäftsinhaber oder Veranstalter sind aufgrund der geltenden Privatautonomie (Hausrecht) frei, nur Genesene oder Geimpften Eintritt zu ermöglichen. Und: Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen.

Arbeitgeber sind weiter verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zwei kostenlose Testangebote pro Woche zu machen.

Hier muss kein Corona-Nachweis vorliegen

  • Büchereien
  • Einzelhandel
  • Wochenmarkt
  • Gartencenter
  • Supermarkt
  • Arztpraxen
  • Psychotherapiepraxis
  • Bus und Bahn
  • Tierparks
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Mit Wirkung vom 11. Oktober an sind die sogenannten Bürgertests nicht mehr kostenlos. Ungeimpfte müssen ab dann selbst ihre Tests bezahlen, wenn sie einen Nachweis benötigen. Einzige Ausnahme: Kinder und Jugendliche können sich weiterhin kostenlos testen lassen. Außerdem alle Erwachsenen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten außerdem weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.

Quelle: ntv.de, awi

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